Alte Patientin aus Itzehoe mit unklarem Beschwerdebild

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Vor fast vier Jahren hatte sich die Patientin mit starken funktionellen Beschwerden der rechten Gesichtshälfte vorgestellt. Es erfolgte das übliche Proceder zum Nachweis einer CMD.

Es erfolgte dann im Zuge der geplanten funktionstherapeutischen Behandlung auf Antrag der beteiligten Continentale Versicherug eine "Begutachtung" durch einen Zahnarzt in Kiel, der nicht nur keine Notwendigkeit der Behandlung der diagnostizierten CMD sah, sondern auch noch die bereits durchgeführte Parodontalbehandlung für unsinnig erklärte, weil die Begutachtung NACH der durchgeführten Parodontalbehandlung erfolgte und der Sachverständige feststellte, dass der Parodontalzustand der Patientin NACH der Behandlung perfekt sei.

Das Ganze wurde dann zu einer berufsrechtlichen Untersuchung mit nachfolgenden Konsequenzen für den Gutachter der Continentale Versicherung! Die Patientin wiederum ist sehr zufrieden, weil sie NACH der durchgeführten Parodontalbehandlung keinerlei Zahnfleischbluten mehr feststellen kann!

Das sind so übliche Geschichten, die man mit "Gutachtern", "Beratungszahnärzten" einiger privater Krankenversicherungen erleben kann!

Die Patientin wurde nachfolgend mit einigen wenigen Kronen, unter Belassung der vorhandenen gestörten Bisslage versorgt. Das ging ca. drei Jahre lang gut, denn nach der Behandlung mit dem Aufbissbehelf erklärte die Patientin die vormals starken Beschwerden im rechten Kiefergelenk seien praktisch verschwunden.

Nun besteht der Verdacht, dass die damals rechtsseitigen funktionellen Beschwerden nunmehr linksseitig ganz andere Beschwerden verursachen. Eine aufwändige Untersuchung der vermeintlich schmerzhaften Beschwerden an den Zähnen des linken Oberkieferseitenzahnbereichs erbrachte keinerlei greifbaren Befund. Ebensowenig die zusätzlich durchgeführte röntgenologische Abklärung von Zähnen und Implantaten.

Es läuft der Nachweis einer erneuten CMD Diagnostik mit Hilfe eines adjustierten Aufbissbehelfs.

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