CMD Patient aus Neumünster zur Kontrolle Aufbissbehelf
12013
Wie regelmäßig durchgeführt erfolgt hier eine Kontrolle und Korrektur eines 24 Stunden am Tag getragenen Aufbissbehelfs.
Es kommt aber noch besser.
Nach über 15 Jahren Verweigerung einer angemssenen zahnärztlichen Behandlung durch die Beihilfe, kommt nun auf einmal die private Krankenversicherung und wundert sich über eine aktuelle interkollegiale Behandliungsplanung mit der sinnigen Begründung, warum denn in den vergangenen 15 Jahren bei dem Patienten nichts Vernünftiges gemacht worden sei.
Man sitzt dann, mit einem Hörer in der Hand da, und fragt sich, ob das jetzt ein Scherz, ala Versteckte Kamera, werden soll.
Abewr nei, die FRage ist ernst gemeint. Man müsse jetzt mal prüfen.
Dabei ist die Wahrheit ganz einfach: Weil die Beihilfe des Patienten 15 Jahre lang, jede auch nur halbwegs nachvollziehbare Behandlungsplanung für diesen Patienten verweigert hat.
Man könnte es auch so ausdrücken: Patient und Behanlder wurden 15 Jahre lang durch die Beihilfe gezwungen nur provisorischen Unsinn zu erbringen und nun wundert sich auf einmal die Private Zusatzversicherung, warum denn nie was Vernünftiges gemacht worden sei, denn die Zusatzversicherung hatte zu den alten Behandlungsplanungen jeweils ihr Placet abgegeben.
Das konnte nur dennoch nnicht umgesetzt werden, weil die Beihilfe 70% der Kosten trägt und die Restkostenversicherung 30%.
Nun soll ein umfangreiches Gutachten erstellt werden, um dem Patienten wenigstens noch das zu ermögliche, was man überhaupt noch zu machen vermag, denn mehr als ein all-on-4-Versorgungskonzept im Unterkiefer ist schon knochentechnisch gar nicht mehr möglich.
Warum?
Weil der knappe Knochen, der vor 15 Jahren noch da war, um etwas Vernünftiges veranstalten zu können, in diesen 15 Jahren erzwungener Untätigkeit auf ein derart minimale Maß zusammen geschrumpft ist, dass man dort, selbst bei optimistischster Annahme keine Implasntate mehr in den Unterkieferknochen hinein geschraubt bekommt.