CMD Patient aus Neumünster zur Versorgung eines Implantates mit einem neuen Dauerprovisorium

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Seit Mai 2016 ist der Patient im gesamten Unterkieferfrontzahnbereich  mit Dauerprovisorien versorgt.

Dauerprovisorien bedeuten für den Behandler exakt den gleichen Aufwand, wie richtige Kronen, werden aber nur mit 1/3 des Honorars einer richtigen Krone vergütet.

Dauerprovisorien müssen 3 Monate halten. Dafür sind sie konzipiert und werden auch nur so bezahlt.

Definitive Kronen müssen, zumindest im Bereich GKV, 2 Jahre halten.

Auf Grund von Auseinandersetzungen mit dem Kostenträger, und im Sinne des Patienten wird dieser Patient seit 14 Jahren nur mit Dauerprovisorien versorgt, die, wie man hier sieht, fast 20 mal so lange halten, wie Dauerprovisorien halten müssen und selbst mehr als doppelt so lange gehalten haben, wie üblicherweise eine Kassenkrone halten muss, aber nur mit1/3 dessen honoriert werden, wie normale Kronen bezahlt werden.

Warum das so ist. Weil es uns nicht gelungen ist die Beihilfe in den vergangenen 14 Jahren davon zu überzeugen, dass dieser Patient mit einer Standard 08/15 Beihilfebehandlung nicht zu therapieren ist. Stattdessen werden seit 14 Jahren Dauerprovisorien und Aufbissbehelfe eingesetzt, um die Arbeitsfähigkeit des Patienten zu erhalten.

Die anderen Dauerprovisorien im Unterkieferfrontzahnbereich sind noch im Mund und werden vermutlich nochmals mehrere Jahre halten. Das Gleiche gilt für die dauerprovisorischen Versorgungen im Oberkieferbereich.

Man kann über dieses System sinnieren, aber richtig ist das nicht.

Wesentlich teurer, als eine adäquate Versorgung ist es im Übrigen inzwischen auch.

In der Gesamtschau kann man sagen: Für das Geld, was inzwischen in Dauerprovisorien und Aufbissbehelfe geflossen ist, hätte man den Patienten von 2006 bis 2010 erstklassig implantologisch und prothetisch versorgen können. Und zwar mit 20 Implantaten! Die waren nicht einmal geplant, aber mit den zwei, später vier Implantaten, die die Beihilfe erstatten wollte, war es eben auch nicht getan.

Es war die Beihilfe des Patienten, die trotz zigfachen Schreiben, Anrufe, Stellungnahmen, eine sachgerechte und damals noch mögliche vernünftige Versorgung des Patienten verhindert hat. Bis heute übrigens.

Wir haben über viele Jahre versucht den Kostenträgern das Problem darzustellen und konnten leider argumentativ nicht durchdringen.

Am Wenigsten durchdringen konnte man mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit. Dazu kam u.a. ein Gutachter aus Ahrensburg, der dem Fall weder fachlich noch sachlich gewachsen war und noch darauf pochte, vorhandene Zähne müssten mit definitiven Kronen versorgt werden, als diese bereits lange entfernt werden mussten

Heute sind die Versorgungsvarianten, die noch vor 10 Jahren möglich gewesen wären, nicht mehr durchführbar, weil die jahrzehntelange Nichtversorgung des Patienten die Substanz verbraucht hat, die man heute benötigen würde und damals noch hatte.

Auch das ist Teil einer kranken Gesellschaft und eines noch kränkeren Gesundheitssystems.

 

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