CMD Patient aus Peine zur Korrektur Aufbissbehelf
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Wir wissen nicht, wodurch es verursacht wird.
Wir wissen nicht, was sich in den Kiefergelenken des Patienten abspielt.
Waren die letzten Termine dadurch geprägt, dass im Bereich der Fronteckzahnbeziehung Vorkontakte vorlagen, verbunden mit frontzahnschrägflächenbedingter Verlagerung des Unterkiefers nach distal.
Nun auf einmal aber eine ca. 200µm große umlaufende saittale Stufe in der Front.
Nach intraoralem additiven Aufbau und der korrekten Einstellung des Fronzahnspiels, erfährt der Patient eine sofortige Besserung seines Beschwerdelevels ud fährt nach einer weiteren Kontrolle zurück nach Peine.
Ende Mai begint jetzt eine zweite, wenn man so will widerholende Funktionsdiagnostik, zu der die 16 Kunststoffkronen eines anderen CMD-Zentrums entfernt werden.
Die bereits erbrachte funktionsdiagnostische Untersuchung bei verikaler Sperrung des Kauorgans wird dann noch einmal durchgeführt bei weitgehend patientenindividuelle vertikaler Zahnhöhe.
Bei der Durchsicht der Beiträge dieses Patienten stolpwert man regelmäßig über den Beitrag einer geradezu kriminellen Behandlung.
Bei dieser Feststellung bleibt es.
Nicht etwa deshalb, weil die Behandlung des Patienten misslungen ist.
Sondern weil sich aus den Behandlungsunterlagen folgendes ergibt:
Der Patient kam mit der Verdachtsdiagnose einer CMD.
Es erfolgten die üblichen Untersuchungen.
Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs führte nicht nur zu keiner Verbesserung des Beschwerdebildes, sondern zu einer deutlichen Verschlechterung.
Statt den Fall hier abzubrechen, haben die Behandler dem Patienten dann aber die Versorgung aller 28 Zähne mit Laborgefertigten Dauerprovisorien vorgeschlagen und dann auf einmal, nach einem Behandlerwechsel mitten in der Behandlung, auf 16 Zähne reduziert.
Schon für diese Vorgehensweise gibt es keinerlei nachvollziehbare Begründung, außer 'Umsatz zu generieren.
Eine Instrumentelle Okklusionsanalyse, als Vorbereitung einer funktionstherapeutischen Einstellung der Bisslage mittels Laborgefertigter Dauerprovisorien?
Fehlanzeige.
Tatsächlich wurden dann auf 16 Seitenzähne Plastikkronen aufgeklebt, die Frontzähne hängen millimeterweiese in der Luft und die Beschwerden des Patienten entgleisen.
Einzige Reaktion des Behandlers: Der Patient möge zu einem Physiotherapeuten gehen.
Das ist kriminell, und gegen jede vertretbare Auslegung wissenschaftlicher Empfehlungen.
Wenn es einem Behandler nicht gelingt mit einem reversiblen, adjustierten Aufbissbshelf die Kausalität zwischen bestehenden Beschwerden und vorhandenen Störungen der Okklusion nachzuweisen, dann erst recht nicht durch 16 aufgeklebte Plastikkronen, verniedlichend gerne auch als "Tabletops" beschrieben.
Eines der größen Probleme der aktuellen Behandlung besteht nunmehr darin diese aufgeklebten Tabletops für die nunmehr anstehende zweite funktionsdiagnostische Behandlung des Patienten so von den Zähnen abzulösen, dass die Zähne darunter nicht beschädigt werden.
Denn eines wissen wir auch nicht ganz genau: Was passiert eigentlich, wenn die Tabletops alle von den Zähnen wentfernt sind und der Patient wieder so beiß, wie er früher mal gebissen hat.
Wir wissen es nicht.
Nur, eine ergebnisoffene Diagnostik muss erst einmal von ursprünglichen Zuständen ausgehen und kann nicht dazu führen, dass erst durch die Diagnostik die behandlungsinduzierende Situation einer funktionstherapeutischen Behandlung mit Teilkronen verursacht wird.
Heißt konkret: Die Zähne dürfen durch die Entfernung der Tabletops nicht beschädigt werden und am Ende möglicherweise rauskommt. Der Biss war eigentlich gar nicht so schlecht, nun müssen aber eine Vielzahl von Zähnen versorgt werden, weil diese Zähne bei der Entferung der Tabletops beschädigt worden sind.
Auch dem Laien nachvollziehbar.
Die Entfernung der zahnfarbenen Tabletops, die mit den zahnfarbenen Zähnen des Patienten durch einen zahnfarbenen Kunststoff verklebt worden sind, ist nicht so ohne Weiteres möglich, weil man nämlich beim fräsen nicht so ganz genau weiß, ob man sich nun im zahnfarbenen Tabletop, dem zahnfarbenen Kleber oder vielleicht sogar schon im zahnfarbenen Zahn des Patienten befindet.
Genau das macht dann aber den Unterschied, ob gegebenenfalls der zahnfarbene und beschädigte Zahn nachfolgend mit einem zahnfarbenen Werkstoff behanelt werden muss, nicht weil an dem Zahn und dessen Biss etwas nicht stimmte, sondern der Zahn einfach nur beim Entfernen der zahnfarbenen Tabletops unabsichtlich beschädigt worden ist.