CMD-Patientin aus der Region Eckernförder zur Implantatfreilegung
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Ein Fall, der alle Facetten zahnärztlicher Tätigkeit umfasst und dabei stets unter dem Aspekt steht die Funktions des Kauorgans zu erhalten, denn das ist das große Thema dieses Behandlungsfalles.
Die Patientin wurde vor guten 20 Jahren umfassend und vollständig funktionstherapeutisch totalrekonstruiert und war viele, viele Jahre lang äußerst zufrieden und vor allem beschwerdefrei unterwegs.
Was in einem derartigen Fall einfach Freude bereitet.
Es ist ein unglaublich elegante Behandlung, wie sie abläuft.
Heute wurde die dauerprovisoriosche und geschiebegetilte Brücke 43,44 auf 48 entfernt und das Implantat 47 freigelegt. Osseointegartion ist erfolgt.
Dann wurde der Zahn 44 wurzelgefüllt.
Nun passiert in Kürze das scheinbar Unverständliche.
Die Brückenversorgung wird wieder entfernt und der eben gerade wurzelgefüllt Zahn 44 entfernt und duch ein Implantat ersetzt und die dauerprovisorische Brückenversorgung wider auf Zahn 43 und Implantat 48 aufgebracht.
Denn das eigentlkiche Ziel dieer Bemühungen hatte eine vollkommen anders geartete Ausgangsüberlegung.
In regio 45 und 46 konnte kein Implantat inseriert werden, weil dort vor vielen Jahren enorm viel Knochen verloren gegangen ist.
Es wurden also Pfeiler vor und hinter diesem Knochendefekt benötigt. Gleichzeitig sollte die Bisslage der funktionsgestörten Patientin aufrecht erhalten werden.
also, so ähnlich, wie eine Autobahnbrücke, die erneuert werden muss, wobei gleichzeitig der Verkehr weiter über die Brücke fahren muss, weil es keine Alternative gibt.
Also wurde in regio 48 ein Implantatinseriert, weil auch ncht so ganz klar war, ob es gelingen würde in regio 47 ein Implantat zu osseoitegrieren.
Zahn 47 wurde als distaler Brückenpfeiler einer dauerprovisorischen Brückenversorgung weiter genutzt, bis klar war, dass Implantat 48 ossointegriert ist.
Nachdem das feststand wurde eine neue dauerprovisoroische Brücke auf die Zähne 43,44 und Implantat 48 inkorporiert und nach Entfernung des Zahnes 47 in den äußerst begrenzten Knochen 47 sofort ein Implantat inseriert. Danach die Brückenversorgung 43,44 auf 48 wider in Funktion gesetzt.
Nun gab es ein kleines Zwischenproblem, denn Zahn 44 musste schmerzbedingt wurzelkanalbehandlet werden. Diese Behandlung wurde heute mit Erfolg abgeschlossen.
Nun kann man die Frage stellen, warum man denn dann nicht dengerade wurzelkanalbehandelten Zahn 44 in die geplante Brückenversorgung einbezieht?
Weil die prothetische Wertigkeit eines wurzelgefüllten Prämolarn, inVerbindung mit einem Implahtapfeiler für eine Brückenversorgung im Unterkiefer ungünstig zu bewerten ist.
Wir brauchen schlichtweg in regio 44 ein Brückenpfeilerfundament, mit einer höheren prothetischen Wertigkeit.
Deshalb war von Beinn dieses Konzepts für den vierten quadranten geplant Zahn 44 durch ein Implantat 44 zu ersetzen.
Derartig viel Überlegungen vermag man allein in einen einzigen Quadranten einer derartigen VErsorgung zu investieren.
Das letztendliche Ziel: Die Patientin noch einmal funktionstherapeutisch neu zu versorgen, damit die Patientin mit festsitzendem Zahnersat, also ihren eigenen Zähnen möglichst bis an ihr Lebensende kauen, sprechen und leben kann.