CMD-Patientin aus der Region Schleswig zur Remontage
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Es kann wirklich keine Erklärung für den Vorbehandler sein, mit dem sich die Patientin vor dem Landgericht Flensburg auseinandersetzt, aber diese Behandlung hat ganz viele und vor allem unterschiedliche Tücken, die alle erst nach und nach abgearbeitet werden können. Vor allem auch deshalb, weil die Schwierigkeiten auch erst nach und nach erkennbar werden.
Heute lagen die Oberkieferseitenzahnkronen im Rohbrand zur Einprobe vor und man muss sagen, dass das auch gut so war.
Zum einen stellte sich ein Problem mit dem Gegenkiefer dar, das zum Teil mit dem Thema "Verdpannung des Unterkiefers bei Mundöffnung" zu beschreiben ist.
Ein Phänomen, das bekannt ist und trotzdem weder vermessbar noch labortechnisch auszugleichen.
Quintessenz: Wenn es vorliegt, muss der zahnärztliche Behandler es erkennen und händisch ausgleichen!
Dieses Problem wird im Übrigen nicht dadurch beseitigt, weil man glaubt dieses grundsätzliche, anatomische Problem mit einem digitalen Workflow ausgleichen zu können.
Ganz im Gegenteil, diese geradezu "natürlichen Probleme" sind nur unter Einschaltung des gesunden Menschenverstandes auszugleichen und zu korrigieren. Und mit einer Prise handwerklichem Geschick.
Am Ende muss ein zahnärztliche Behandler einschätzen wodruch Diskrepanzen zwischen Labor und klinischer Siutaiton im Munde eines Patienten enstehen und wie diese ausgeglichen werden können.
Alle Rohbrandkronen wurden im Oberkieferseitenzahnbereich eingegliedert und mit einem fluiden, standfesten Werkstoff verankert.
Dann erfolgte eine erneute Bissregistrierung, die Erstellung eines neuen Gegenkiefermodells, und noch während die Patientin auf dem Behandlungsstuhl saß, die Neuartikulation in einen volladjustierbaren Artikulator.
Nun gehen die Modelle, in diesem Fall sogar in dem Artikulator, in den die Meistermodelle durch den Behandler eingestellt worden sind, erneut ins Meisterlabor.
Ein derartiges Vorgehen wäre vollkommen undenkbar, wenn der Zahnersatz, hier die Kronen und Brücken im Ausland hergestellt werden sollte.
Zahnersatz aus dem Ausland ist für die funktionstherpeutische Behandlung von CMD-Patienten, u.a. aus den hier genannten Gründen, vollkommen ungeeignet.