CMD-Patientin aus Frankfurt zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Der Patientin geht es gut und die administrativen Vorarbeiten sind auch weitgehend erledigt.

Ein kleines Stück des Aufbissbehelfs ist weg geplatz, wegen einer Fehlbedienung aber zum Glück weiterhin nutzbar.

Entgegen den Erwartungen hat die GKV der Behandlungsplanung, zumindest in dem Umfang, in dem sie unterstützen konnte, der Behandlungsplamnung vollumfänglich zugestimmt.

Das Ganze hat die Patientin einem Gutachter im Frankfurter Raum zu verdanken, der das Thema Funktionsstörung des Kauorgans noch auf dem Schirm hat, was heute eher Ausnahmecharakter besitzt.

Nun gilt es noch die Zusatzversicherung mit ins Boot zu bekommen und da gibt es in diesem Fall ein Problem, dass es sso bisher noch nicht gegeben hat. Die Zusatzversicheurng will ein Gutachten in der Sache erstellen lassen, verlagert aber die Begutachtung in den Bereich der Patientin. Auch das scheint eine der Veränderungen im Gesundheitswesen zu sein, dass Krankenkassen jetzt einfach den Versicherten erklären, diese sollen doch ein Gutachten besorgen und, so schien es hier zuerst, für die Kosten des Gutachtens aufkommen, damit der Patient seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann.

Wohin man blickt: Alles ist in Aufruhr und in Veränderungen und dabei häufig in Veränderungen, die nicht nur keinen Sinn machen, sondern auch noch krank sind!

Das haben wir so auch noch nicht erlebt und hoffen, dass das ein Einzelfall bleiben wird.

Es kann doch nicht die Aufgabe eines Patienten sein, einen Gutachter zu finden und zu bezahlen, damit die Versicherung sich die Prüfung eines Versicherungsfalles erspart.

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