Der AXA Patient erhält eine neue Vollkeramik auf Zahn 27
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Ganz nebenbei kommen neue Ungeheuerlichkeiten über das Gutachten des von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bestellten Gutachters aus der Nähe von Hamburg heraus.
Wie sich jetzt durch Angabe des Patienten herausstellt, das wussten wir bis eben selbst nicht, sind gar nicht 6 Vollkeramiken gebrochen, wie der Gutachter in seinem Gutachten der AXA gegenüber mit eidesstattlicher Versicherung erklärt hat, sondern nur 5.
Eine der Keramiken ist nämlich gar nicht gebrochen, sondern hatte sich ungebrochen abgelöst. Wir vermuten nach dem Verzehr sogenannter "Plombenzieher". Abgelöste Kronen kommen aber regelmäßig vor und stellen daher keinen Behandlungsfehler dar.
Die vollkeramische Teilkrone hat der Patient dann in seinem Portemonnaie verwahrt und dann nachfolgend verloren, bevor diese wieder im CMD CENTRUM KIEL neu hätte verklebt werden können. Die Krone musste daher neu erstellt werden, obwohl diese noch hätte eingeklebt werden können, wenn verfügbar.
Das hatte der Patient dem Gutachter in der persönlichen Untersuchung mindestens !!!! 3 mal auch mündlich mitgeteilt und störe sich nun selbst an der Aussage des Gutachter 6 Vollkeramiken seien zerbrochen.
Was macht der Gutachter darauf: Statt 5 sind es bei ihm 6 gebrochene Vollkeramiken,
Auch das mal wieder eine Übertreibung um 20%
Man kommt nicht umhin diesem kammerbestellten Sachverständigen nicht nur einseitige und eine vollkommen unwissenschaftliche Vorgehensweise testieren zu müssen, sondern geradezu Boshaftigkeit und den krankhaften Ehrgeiz skandalisieren zu wollen, was schlichtweg korrekt und über viele Jahre an Behandlungsleistungen erbracht wurde.
Es spricht nicht für die Auswahlkriterien der Verantwortlichen der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, dass ein derartig offensichtlich fachlich und charakterlich ungeeigneter Zahnarzt zum Gutachter bestellt wird, und u.a. für Gerichte tätig sein darf.
Dass es in der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zunehmende Ungereimtheiten gibt, ist allerdings auch kein wirkliches Geheimnis. Es sei hier nur an den sogenannten „Ehrenkodex“ erinnert, in dem Kammerpräsident und Stellvertreter die Schleswig-Holsteinische Zahnärzteschaft in einem nie gekannten Maße gespalten haben, weil viele Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht bereit waren, sich vom Vorstand der Zahnärztekammer diskriminieren zu lassen, weil sie diesen Unsinn nicht unterschreiben wollten, der dann vom OLG in Schleswig schlichtweg als "unlautere geschäftliche Handlung" qualifiziert wurde und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein untersagt wurde den „Ehrenkodex“ weiterhin als Suchkriterium auf deren Webside einzusetzen. Das, was die Zahnärztekammr dort praktiziert hat sei für den Patienten "irreführend". Genauso irreführend muss man daher die Bestellung dieses Gutachters bezeichnen, der fachlich offensichtlich unkundig ist, darüber hinaus den Patienten körperlich und wirtschaftlich schädigt und auch noch bereit ist eine falsche "Eidesstattliche Versicherung" gegenüber der AXA Versicherung abzugeben.