Die AXA und unser Kirschkernpatient
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Es macht keine Freude aber es wird doch für den einen oder anderen Patienten von Interesse sein.
Nachdem wir nun herausgefunden haben, warum bei diesem Patienten in den vergangenen sechs Jahre mehrere Vollkeramiken geborsten sind, wir erinnern uns einmal war es ein Kirschkern und dann stellte sich heraus, dass der Patient schon längere Zeit sogenannte "Plobenzieher" als Naschware bevorzugt, setzt die AXA jetzt zum Sprung an.
Es wird jetzt ein reguläres Gutachten erstellt. Ganz formell und ohne Rücksicht auf Verluste.
Die Frage, die uns am Meisten interessiert ist die, mit welcher Fragestellung hier ein Gutachten erstellt werden soll.
Gibt es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sogenannte Gewährlesitungszeiten von 2 Jahren, existieren diese im Bereich der GOZ nicht. Aber selbst an diesen Maßstäben bleibt vollkommen unklar, welche Fragestellung die AXA Versicherung überhaupt klären lassen möchte.
Denn letzten Endes hatte sich schon im Vorwege herausgestellt, dass trotz der unsachgenmäßen Belastungen durch diese "Plobenzieher" keine Außergewöhnlichkeiten vorlagen, dies umso mehr bei Berücksichtigung der Stehzeit der vorhandenen 20 vollkeramischen Restaurationen im Munde des Patienten.
Man kennt die Hintergründe nicht, aber das Vorgehen des AXA Versicherung spricht für sich.