Die AXA Versicherung dreht durch
12635
Wir nehmen uns die Zeit und werde den alten Fall einstellen, denn bisher haben wir das gar nicht getan, weil der Patient schon im Zeitraum zwischen 2011 und März 2012 umfangreich funktionsdiagnostisch versorgt wurde.
Insgesamt wurde mit 20 Laborgefertigten Dauerprovisorien und nachfolgend mit 20 vollkermaischen Teilkronen rekonstruiert.
Ergebnis: Der Patient ist seitdem beschwerdefrei.
So weit so gut, könnte man denken.
Wäre da nicht die AXA Versicherung, denn der Patient hat es doch glatt gewagt im Jahr 2017 auf einen Kirschkern zu beißen, wobei eine Vollkeramik zu Bruch gegangen ist. Dann ist auch noch im Januar 2018 eine Vollkeramik auf Zahn 47 gebrochen. Also eine Verlustquote von zwei Rekonstruktionen nach fast 6 Jahren!
Nun muss man wissen, dass es reie Statistik ist, dass innerhalb von 2 Jahren ca. 10 bis 15% vollkermaische Rekonstruktionen frakturieren. Und zwar schon bei Normalpatienten, die keine funktionelle Störung des Kauorgans haben.
Dieser Patient hatte aber eine, verbunden mit ausgeprägten Beschwerden und hat natürlich immer noch eine, denn CMD ist eine chronische Erkrankung.
In Zahlen bedeutet das: Wenn in den ersten beiden Jahren 3 von 20 vollkeramischen Restaurationen zerbrechen, dann hat da Niemand etas falsch gemacht, sondern das ist schlichtweg Statistik!
Hier gehen nach fast 6 Jahren bei einer manifesten CMD zwei Kronen kaputt und müssen neu erstellt werden.
In der Medizin gibt es keine Garantien, sonst würde ja unter anderem keiner mehr CMD Patienten behandeln.
Deshalb gibt es in der Privatzahnheilkunde im Gegensatz zur Gesetzlichen Zahnheilkunde auch keine Gewährleistung. Im Rahmen der gesetzlichen Versicherung gibt es aber keine CMD Behandlungen.
Orientiert man sich aber einmal an der Gewährleistung der GKV, dann beträgt diese 2 Jahre, so wie bei einem Toaster, den man kauft.
Wenn so ein Toaster nach fast 6 Jahren kaputt geht, dann wird jeder sagen: Das ist halt so, da gibt es keine Garantien.
Nicht so bei der AXA. Der Patient erhält ein mehrseitiges Schreiben, das er an den Arzt weitergeben soll, damit der Arzt mehrere Seiten ausfüllt, um nun zu erklären, warum nach 6 Jahren zwei Kronen neu erstellt werden müssen.
Ein Gespräch mit der AXA ergibt, diese wolle nun eine Gutachten durch zwei Zahnärzte in Regensburg erstellen lassen. Der Zahnarzt möge doch die ganzen Fragen beantworten, damit der Patient sein Geld für die beiden Kronen erhalte.
Daraufhin sagt der Zahnarzt. dass das nicht zu seinen Behandlungspflichten gehöre, es sei denn die AXA sei bereit die Arbeitsstunde, denn die wird es dauern all die zettel auszufüllen zu honorieren. 35€ wolle die AXA bezahlen. Das ist zu wenig für eine Stunde. Also überlegt die AXA jetzt, was sie macht.
Sie haben den Eindruck, das sei krank!
Genau den Eindruck haben wir allerdings auch.