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Wenn Sie glauben, Amerika läge ganz, ganz weit weg, dann werden Sie gleich ganz verblüfft sein.
Was ist geschehen?
Wir hatten heute einen Video Termin vor einem Landgericht in Süddeutschland.
Es geht darum, dass eine Patientin noch 17.000, -€ für eine Behandlung schuldet und nicht bezahlen will.
Sich, wie meist in derartigen Fällen, gut rechtschutzversichert, eine sehr eloquente Rechtsanwältin engagiert hat.
Die hat zwar bisher nicht viel zu erreichen vermocht, aber setzt jetzt, ziemlich am Ende des Verfahrens, alles auf eine Karte.
Für die Patientin wurden Kostenplanungen erstellt für:
- Laborgefertigte Dauerprovisorien
- Implantat
- Definitive Versorgung nach 6 bis 9 Monaten Erprobung der Bisslage.
Nun hatte die Patientin sich das allerdings offensichtlich ganz anders gedacht, als mit uns abgesprochen.
Die Patientin war der Meinung, sich in Kiel das Implantat setzen und sich von uns den Biss einstellen zu lassen. Deshalb ist sie extra aus Süddeutschland nach Kiel angereist.
Und dann, so glaubte die Patientin könne sie im Schwarzwald zu einem Zahnarzt gehen, der den eingestellten Biss in eine Versorgung mit definitiven Kronen überführt.
So scheinbar gut gedacht, so schlecht gemacht.
Die Patientin läuft inzwischen seit deutlich über vier Jahren mit unseren Dauerprovisorien durch die Gegend, die für 6 bis 9 Monate Tragezeit ausgelegt waren.
Beklagt nun lauthals, sie fände weit und breit keinen Behandler oder gar eine Behandlerin, die fachlich in der Lage und vor allem bereit sei diese Behandlung zu Ende zu führen, so fern man sie überhaupt in diesem Zustand, nach inzwischen 4 Jahren Tragezeit zu Ende führen könnte.
Und nun kommts.
Will doch die gegnerische Rechtsanwältin darauf hinaus, hier läge ein Aufklärungsmangel des Behandlers vor, also des Dr. von Peschke, weil der ihrer Mandantin keine Aufklärung darüber gegeben habe, dass es in ganz Deutschland, so behauptet die beklagte Patientin, keinen anderen Zahnarzt gäbe, noch weniger eine Zahnärztin, die/der in der Lage wäre eine funktionstherapeutische Totalrekonstruktion mit definitiven Kronen zu erbringen. Also die begonnene Behandlung zu Ende zu bringen.
Davon kann man halten, was man will und ehrlich gesagt fühlt man sich ein wenig geschmeichelt, wenn man derartiges zu lesen bekommt, hier in einem Landgerichtsverfahren.
Das Problem scheint nur zu sein, dass der Behandler gar nichts davon wusste, dass seine geschätzte Patientin hinter seinem Rücken eine ganz andere Planung verfolgte, als gemeinsam abgesprochen.
Üblicherweise lassen Patienten und auch die Patientinnen ihre Behandlungen komplett in Kiel erbringen. Einen anderen Fall hatten wir noch nie zuvor und würden auch jedem Patienten davon abraten, denn derartige Behandlungen hängen stark von der jeweiligen Befähigung und Können des Behandlers ab.
Wie der Kollege Reusch in einem Beitrag für den Kollegen Prof. Müller aus München darlegte:
„Der seit über 50 Jahren klinisch tätige Kollege Dr. D. Reusch führt dies in einem Schreiben an den Vorstand der DGFDT in 2023 sehr treffend aus: „Grundsätzlich sehe ich es so, dass es in der Zahnmedizin sehr schwierig ist, für bestimmte Vorgehensweisen und Therapiekonzepte Studien durchzuführen, da es kaum möglich ist, entsprechende Vergleichsgruppen aufzustellen. Des Weiteren sind die erzielten Ergebnisse stark vom Behandler abhängig. Wenn ein relativ unerfahrener, wenig routinierter Behandler – evtl. auch noch ohne entsprechende Fingerfertigkeit – einen komplexen, anspruchsvollen Arbeitsgang durchführt, wird das Ergebnis in der Regel sein, dass diese Arbeitsweise nicht zum Erfolg führt und nicht exakt wiederholbar ist. Dies wird dann als Schlussfolgerung zitiert. In Wahrheit muss aber die Aussage sein, dass die Vorgehensweise bei einem untalentierten, wenig routinierten Behandler nicht zum gewünschten Ergebnis führt, die gleiche Vorgehensweise aber bei einem Behandler mit der entsprechenden Fingerfertigkeit, Routine und Wissen gute Ergebnisse liefert. Ein Mangel an wissenschaftlicher Evidenz darf nicht dazu führen, eine Methodik abzulehnen oder gar für unwirksam zu erklären, insbesondere dann, wenn die klinischen Erfolge bei routinierten Behandlern sehr positiv sind. Es darf nicht sein, dass man klinische Evidenz einfach negiert!“
Besser hätte man es nicht formulieren dürfen.
Dass wir hier in Kiel Behandlungen durchführen, die nicht alltäglich sind, wissen wir natürlich schon lange.
Dass aber eine Patientin sich nun vor einem Landgericht in einem öffentlichen Verfahren, darüber beklagt, dass wir sie nicht aufgeklärt hätten, dass angeblich kein anderer Zahnarzt in diesem Land in der Lage sei ihr zahnärztliches Problem zu lösen, das rüttelt dann schon auf.
Zum Glück müssen wir uns nicht mit der Frage beschäftigen, ob wir denn bereit seien die Behandlung, trotz der Rechtsstreitigkeit, wegen ausstehender Bezahlung, nun vielleicht doch zu Ende zu führen.
Wir bedanken uns jedenfalls für das ungewollte, dafür aber umso ehrlichere Kompliment zu unseren funktionstherapeutischen Behandlungen.
Ganz nebenbei fällt damit immer mehr das Lügenkopnstrukt der Patientin zusammen, sie könne nicht mehr arbeiten, weil...
Tatsächlich hatte die Patientin vor, nach der Einstellung der Bisslage mit Laborgefertigten Dauerprovisorien, hier in Kiel, den Rest der Arbeit dann im Schwarzwald, beim Zahnarzt um die Ecke durchführen zu lassen.
Die Genehmigung der privaten Krankenaksse hatten wir dafür bereits besorgt.
Beaduerlich eben nur, dass kein Zahnarzt in der Nähe willens, in der Lage oder bereit ist die Patienitn zu behandeln.
Ob das nun wirklich daran liegt, dass die Kolleginnen und Kollegen fachlich nicht können, oder eher menschlich nicht wollen, weil die vielleicht das janusförmige Gesicht der Patientin eher durchschaut habe, als wir, kann man auch nicht wissen.
Danke jedenfalls für das ungewollte Lob der Patientin und deren eloquenter Anwältin, die dann gleich noch versucht hat Druck in die Entscheidung des Gerichts einzubringen, das sei dann möglicherweise ein Grund für eine Berufung.
Vielleicht gerät das Verfahren noc in die Öffentlichkeit Wünschenswert wäre es, was die Meinung der Patientin zur Qualifikation des CMD-CENTRUM-KIEL betrifft.