Die erste neue Patientin für einen Dreitagestermin nach dem Herbsturlaub erscheint unentschuldigt nicht!
Das führt nun dazu, dass wir zukünftig diese Dreitagestermine für Patienten aus dem Bundesgebiet anders vergeben, als bisher.
Es entspricht leider dem Trend der Zeit, dass Mitmenschen glauben zwar über die Zeiten anderer verfügen zu können, um dann gegebenfalls einseitig und ohne Rücksprache von abgesprochenen Terminen Abstand nehmen zu können.
Ärgerlich ist das vor allem dann, wenn Patienten aus dem Bundesgebiet einen "Dreitageserstuntersuchungstermin" absprechen!
Es kostet ja nichts erst einen Termin abzusprechen und eine Praxis, die drei Tage lang die Termine für die abgesprochene Erstuntuntersuchung terminlich blockiert dann einfach ohne Absage oder nachvollziehbare Begründung im Regen stehen zu lassen, weil der Patient es sich zwischenzeitig anders überlegt hat!
Aus diesem Grund haben wir jetzt eine Vereinbarung entwickelt für den Fall, dass abgesprochene Dreitagestermine vom Patienten nicht rechtzeitigt abgesagt werden oder gar unabgesagt nicht wahrgenommen werden.
Hierfür ist zukünftig von Seiten des Patienten eine finanzielle Entschädigung zu entrichten und da wir in einem Rechtsstaat leben dies auch entsprechend in einer schriftlichen Vereinbarung zu fixieren.
Für uns wieder einmal mehr Papierarbeit, aber leider unumgänglich.
Wir bitten um Verständnis.