Die Patientin aus dem Odenwald reist heute ab
Es gibt neue Erkenntnisse in der Sache und neue Probleme. Die Patientin berichtet über vermeintliche Allergien. Unabhängig von der Frage, ob derartige Allergien wirklich vorliegen, stellt sich in diesen Fällen immer die Frage: Wäre es überhaupt möglich einem Patienten mit diesen Allergien zu helfen, wenn er sie hätte? Das Ganze hängt damit zusammen, dass in der Zahnheilkunde eine recht überschaubare Anzahl von Werkstoffen zum Einsatz kommt.
Entgegen den immer wieder zu hörenden Darlegungen gibt es keine antiallergenen Kunststoffe! Alle Kunststoofe basieren immer auf der gleichen Materialgruppe Den Methylmetacrylaten und hier den beiden Besandteiln Monomer und Polymer. Nichtsdestotrotz wird immer wieder aufs Neue behauptet es gäbe angeblich auch etwas ganz anderes. as genau wisse man aber nicht. Man habe davon gehört!
Jeglicher Hinweis, dass es sich bei dem Material dann aber nicht mehr um einen Kunststoff handeln könne, wird ignoriert.
Das ist dann häufig der Zeitpunkt an dem es problematisch wird. Wenn Patienten beginnen werkstofftechnische Ansichten zu vertreten, die wissenschaftlich betrachtet unhaltbar sind, auch wenn es der Patient gerne glauben möchte.
Leider gibt es im Bereich der sogenannten "Komplemetärmedizin" Vertreter, die diesen Ansichten, die durch nichts zu belegen sind, Vorschub leisten, es gäbe zum Beispiel Kunststoffe, die nicht allergen seien.
Ein Material, das kein Monomer und kein Polymer enthält gibt es natürlich. Es kann alles mögliche sein. Aber eben kein Kunststoff!
Bestimmte Anwendungen in der Zahnheilkunde bedingen aber bestimmte Werkstoffe. Es ist zum Beispiel technisch nicht möglich einen Aufbissbehelf aus Metall zu formen.
Und so beginnt dann häufig eine Diskussion, die sich im Kreise dreht und immer weiter dreht, weil der Patient das Bedürfnis hat es möge Werkstoffe geben, die seinen Unverträglichkiten gerecht werden könnten.
Dabei lässt sich folgendes auf die Schnelle sagen. Ein Mensch, der wirklich auf Kunststoffe allergisch reagiert, kann in unserer Welt kaum leben, weil diese voll von Kunststoffen ist. Und wäre es tatsächlich so, dass eine Kunststoffallergie vorliegen würde, dann könnte man ihm zahnärztlich nicht helfen.
Unabhängig von allen medizinisch fachlichen Erwägungen sei auch immer die Frage gestellt, ob eine "vermeintliche" Unverträglichkeit, die sich mit mehr oder weniger seriösen Test nachweisen lässt für den Betroffenen auch wirklich eine Praxisrelevanz besitzt!
Will sagen: Man kann ja durchaus gegen etwas eine Unverträglichkeit besitzen und trotzdem merkt man davon im Altasleben nichts und kann damit gut leben.
Die Patientin, die mit einem Beschwerdelevel "10" nach Kiel kam, war nach 24 Stunden Tragezeit bei einem Beschwerdelevel "3-4". Dan gab es Probleme mit einer Reizung der Zungenseite, die vermutlich einfach auf einer mechanischen Irrituation durch den Fremdkörper "Aufbissbehelf" beruhte, nach Auffassung der Patientin aber möglicherwiese auch auf ihrer "Kunststoffunverträglichkeit". Da die Reizung aber nur an einer bestimmten Stelle der Zunge stattgefunden hat, war es eher wahrscheinlich, dass die Ursache "Mechanische Reizung" vorlag.
Was ein Patient aus diesen Erkenntnissen macht, liegt allein in dessen Ermessen. Für das Behandlungsteam war erkennbar, dass angesichts der dysgnathen Bisslage die Einstellung einer funktionellen statischen und vor allem dynamischen Okklusion eine deutliche Verbesserung der Beschwerden möglich ist.
Ob die Patientin diese Erkenntnis nachfolgend zielgerecht verfolgen wird, bleibt abzuwarten.