Ein superschlauer Anwalt einer Patientin, die ihre Rechung nicht bezahlen will
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Es kommt zum Glück nicht so häufig vor und es wäre auch nicht einmal berichtenswert, wenn eine Patientin ihre Rechnung nicht bezahlen will.
Aber dieser Fall war schon bisher berichtenswert und bleibt es auch.
Es geht um eine Patientin, die uns in der ersten Jahreshälfte 2019 aufgesucht hatte.
Der Fall ist relativ einfach geschildert.
Die Patientin hatte sich im Vorwege in einer anderen Zahnarztpraxis eine Vielzahl von Keramikkronen eingliedern lassen und bekam dann funktionelle Beschwerden. Vermutlich hatte sie auch vorher schon welche.
So weit, so schlecht, aber eben irgendwie auch nicht die große Sensation.
Als die Patientin sich das erste Mal in Richtung Kiel in Bewegung setzte, hatte sie einen Beschwerdelevel von 8-10 und einen Grad der Beeinträchtigung von 10.
Das ist dann schon an der Oberkante des dokumentierbaren.
Es gelang dann in einer funktionsdiagotischen Untersuchung innerhalb von 48 Stunden den Beschwerdelevel von bisher 8 bis 10 auf nunmehr 4 zu senken.
Wen es interessiert: das ist ein richtig guter Erfolg, der mit einem Aufbissbehelf erzielt werden konnte, die alle vom Verfasser dieses BLOGs persönlich hergestellt werden. Aus einem Werkstoffverbund von einem handelsüblichen Thermoplasten und darauf auspolymerisiert einem PMMA Kunststoff.
Auch bis hierhin nichts ungewöhnliches.
Kaum war die Patientin wieder im heimischen Süden angelangt, meldete sie sich auf einmal mit der Forderung, eine Verbraucherzentrale habe ihr bestätigt, dass sie die vereinbarten Leistungen gar nicht bezahlen müsse, die habe der Behandler über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen.
Nun ist dem Verfasser dieses BLOGs bekannt, dass der Anwalt der beklagten Patientin, gerne aus diesem BLOG zitiert und die Argumente in seinen Schriftsätzen gerne als "frech" und "zynisch" bezeichnet
Daher hier ein Link zum SGB V, § 28.
Selbstverständlich können Maßnahmen, die der Diagnostik oder Therapie einer CMD dienen, nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
Aus der Patientenakte ergibt sich, dass die Patientin schon zum Zeitpunkt der Vorstellung in Kiel regelmäßig, aufgrund ihrer Beschwerden, für 2 bis 3 Tage die Woche erwerbsunfähig war. Bei 5 Tagen in der Woche, war die Patientin de facto schon erwerbsunfähig.
Alles nicht schön, aber regelmäßig Teil derartiger Leidensgeschichten.
Allerdings ist dies nicht das Verschulden des Behandlers in Kiel, sondern möglicherweise das des Vorbehandlers in der Wohnregion der Patientin.
Nun kam die Patientin als Nächstes über einen Anwalt mit der Forderung, ihr sein in Kiel ein gesundheitlicher Schaden entstanden, denn ca. 3 bis 4 Tage nachdem die Patientin Kiel verlassen habe, wäre sie an sehr schmerzhaften Läsionen der Mundschleimhaut erkrankt und das sei nun der Grund dafür, warum sie nicht nur Beschwerden habe, sondern auf einmal erwerbsunfähig geworden sei.
Nun erfährt man aus der Akte, dass die Patientin im Bereich der Forschung tätig sei und sich vermutlich zumindest ein bißchen mit den ganzen werkstofftechnischen Problemen auskennt, mit denen auch wir Zahnärzte uns herumschlagen müssen.
Denn es gilt auch in unserem Bereich: Keine gewünschte Wirkung, ohne unerwünschte Nebenwirkungen.
Nun muss man wissen, und so drückt es auch der Bericht einer Zahnärztin aus, an die sich die Patientin im Heimischen, wegen ihrer Mundschleimhautläsionen gewandt hatte, dass es sich bei den beschriebenen Affektionen der Patientin um "Aphten" handelt. Wer schon einmal Aphten gehabt hat, dem wird es lebhaft in Erinnerung verblieben sein.
Aphten sind kleine, gelbliche, punktförmige Geschwüre in der Mundschleimhaut. Es fühlt sich so an, als ob ein kleiner Glassplitter in der Schleimhaut stecken würde. Man könnte sagen: "Klein und gemein!" Die Aphten persisitieren in der Regel ein bis drei Tage und verschwinden dann einfach wieder. Manche bekommen sie regelmäßig, viele gar nicht.
Der Verfasser dieses BLOGs hat ebenfalls gelegentlich Aphten, und zwar alle paar Jahre mal, und weiß dann übrigens auch nicht warum.
Diskutiert wird, dass es sich möglicherweise um eine Autoimmunreaktion des körpers handelt, andere glauben, es hinge mit Getreideprodukten zusammen. Stress und damit irgendwie auch das Thema "Psyche" scheint ein Faktor zu sein, wie eigentlich fast überall und bei jeder Krankheit.
So richtig gibt es keine Therapie gegen diese Effloreszenzen, weil man nämlich gar nicht weiß, wodurch diese Aphten verursacht werden. Zum einen sind hier Tinkturen mit Rhabarbersaft in Gebrauch, wir empfehlen Teebaumöl, mit all seinen Einschränkungen.
Nur diese Patientin, und noch mehr deren Anwalt, wissen, wodurch diese Aphten verursacht sind. Diese Aphten müssen, so entnimmt man es diversen Schreiben des Anwalts, durch Restmonomer aus dem verarbeiteten Kunststoff des Aufbissbehelfs verursacht sein. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht und daran sei die Patientin nun derart schwer erkrankt, dass sie praktisch erwerbsunfähig geworden sei.
So etwa klingt es, was der Anwalt in der Honorarklage vorträgt, warum nun seine Mandantin nicht bezahlen müsse. Was dem Anwalt dabei so vorschweben könnte, vermag man zu vermuten.
Dass die Patientin die Praxis des Klägers schon mit einem Beschwerdelevel von 8-10 aufgesucht hatte und bereits zu diesem Zeitpunkt 2 bis 3 Tage die Woche erwerbsunfähig war, geschenkt. Was interessieren hier Fakten, wenn es ums Geld geht.
Das Interessante in diesem Verfahren ist nun, dass der Anwalt nunmehr vorträgt, es gäbe da ja aber doch irgendwo auf dieser Welt einen Werkstoff, der kein Restmonomer freisetzen würde, und den hätte dann ja der Zahnarzt in Kiel einsetzen müssen, oder aber zumindest seine Mandantin darüber aufklären müssen, dass es so etwas geben würde. Das sei aber nicht erfolgt und deshalb habe der behandelnde Arzt nunmehr schwere Schuld auf sich geladen.
Worum geht es nun?
Um ein Material, dessen Markennamen wir hier nicht nennen wollen. Der Verfasser dieses BLOGs gibt es zu. Ihm war dieses Material bisher nicht bekannt. Seiner Zahntechnikermeisterin, auch schon über 30 Jahre im Geschäft, im Übrigen auch nicht.
Bei der unüberschaubaren Zahl von Materialien und Produkten auch nicht wirklich das Wunder, auch wenn die Firma selbst ihr Material als den großen Wurf anpreist. Endlich ein Material, dass kein Restmonomer abgibt.
Nun kommen aber schon in der Recherche erste Verdachtsmomente auf, denn das Material wird als ein "Urethanoligomer" beschrieben.
Eine etwas euphemistische Umschreibung für das, um was es sich in Wirklichkeit handelt: Ein Polyurethanpräparat, abgekürzt "PU".
Und nun wird es natürlich interessant, denn es kommt die Frage auf, ob dieses Präparat wirklich die Lösung des beschriebenen Übels sein könnte.
Das Problem dabei ist allerdings, dass der Hersteller in seinen Werbebroschüren zwar alles Mögliche verspricht. Nur leider gibt es weder konkrete Falldarstellungen, Untersuchungen oder ähnliches zu dem Material.
Wenn man so will kann man sich und seine Patienten zum Versuchskaninchen machen, wenn man dieses Material in die eigene Praxis einzuführen gedenkt.
Ob man dann aus diesem Material auch wirklich Aufbissbehelfe mit einer Paßgenauigkeit im Mikrometerbereich herzustellen vermag? Man weiß es nicht, denn es gibt keine greifbaren Darstellungen aus der klinischen Praxis, geschweige denn überprüfbare Praxisreports. Eigentlich weiß man als Zahnarzt, der so ein Alternativprodukt einsetzen könnte... Gar nichts!
Wenn man dann beginnt zu recherchieren, welche unerwünschten Nebenwirkungen Polyurethane haben können, wird einem dann allerdings etwas flau in der Magengegend.
So kann man zum Beispiel lesen in einem Merkblatt zu Berufskrankheiten:
"Pathophysiologie: Die Isocyanate reagieren insbesondere chemisch mit NH2- und OH-Gruppen, so dass Zellmembranen im menschlichen Körper verändert und zerstört werden können
Die Aufnahme erfolgt vorwiegend durch Inhalation von Isocyanat-haltigen Gasen, Dämpfen, Aerosolen und Staubpartikeln. Dies kann zu allgemeinen Reizungen am Auge und im Respirationstrakt führen. Nach tierexperimentellen Befunden mit hohen Dosen verteilen sich Isocyanate bzw. deren Metabolite auch im Blut, im Gastrointestinaltrakt und in geringen Mengen in anderen Organen. Isocyanate rufen gelegentlich eine Sensibilisierung im Sinne einer Typ-I-Allergie hervor. Wie alle derartigen allergischen Reaktionen, kann diese schon bei Einwirkung sehr geringer Konzentrationen erfolgen. Im Serum von 5-20% der Exponierten sind spezifische IgE- oder/und IgG-Antikörper nachweisbar. Wiederholter Hautkontakt kann neben lokalen toxischen und allergischen Reaktionen eine stoffspezifische bronchiale Überempfindlichkeit hervorrufen (Beck und Leung 2000; Wisnewski et al. 2000; Baur et al. 2003). Die erwähnten Mechanismen können zu einer Bronchialobstruktion mit asthmaähnlicher Symptomatik führen. Weniger häufig kommt es zu einer Schädigung des Alveolarepithels in den Lungen mit dem klinischen Bild einer Alveolitis, nach schweren Vergiftungen auch zur Entwicklung eines toxischen Lungenödems."
So ganz genau weiß man also nicht, was da alles passieren könnte. Das Einzige, was man zu sagen vermag, dass das Material jedenfalls alles ist, aber nicht nebenwirkungsfrei.
Hilfreich ist dabei im Weiteren der Blick in die sogenannten „Sicherheitsdatenblätter“ des Produkts.
Hier ist unter Punkt 2.3., Sonstige Gefahren vermerkt:
„Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen.“
Abschnitt 11: Toxikologische Wirkungen:
„Hautreizung: Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreaktionen (Hautreizung) führen.“
Es hätte also bei diesem Produkt, folgt man dem Sicherheitsdatenblatt, und einer weitgehend 24 stündigen Trageweise eines Aufbissbehelfs, aus dem Material zu Irritationen kommen können. Wie übrigens bei jedem Produkt, dass man an oder in den menschlichen Körper einbringt.
Was bei einem Aufbissbehelf, der möglichst 24 Stunden am Tage getragen werden sollte, mit Sicherheit der Fall sein dürfte.
Die Bestandteile der Urethanoligomere (Polyurethan) können dabei ebenfalls Allergien verursachen und Krebs auslösen. Ob diesem Material noch weitere Bestandteile zugesetzt sind, wie u.a. flüchtige Additive, ergibt sich aus der Produktwerbung nicht.
Nun darf man das nicht falsch verstehen, es sei denn man möchte das falsch verstehen. Panik ist vollkommen fehl am Platz, denn wenn man lesen würde, welche Gefahren und Nebenwirkungen PMMA Kunststoffe haben KÖNNEN, dann würde sich das ähnlich lesen.
Es ist keinesfalls so, dass diese PU-Produkt irgendwie konkret gefährlich wäre und die Firma hat auch recht, wenn sie in ihrer Werbebroschüre darauf hinweist, dass dieses Produkt kein Restmonomer abgibt. Aber das Produkt hat natürlich, so wie jedes andere Produkt auch, nicht nur eine gewünschte Wirkung, sondern auch unerwünschte Nebenwirkungen.
Nun allerdings von anwaltlicher Seite aus den Hinweis zu bringen, der Zahnarzt hätte bei der Patientin, die ihre Rechnung nicht bezahlen will, entgegen dem üblichen Standardverfahren, ein zumindest bis heute unübliches Ersatzverfahren benutzen müssen, weil dieses ja angeblich vollkommen gefahrenfrei sei, konterkariert sich, angesichts der relativ einfach zu gewinnenden Erkenntnisse, dass auch Materialien auf einer Urethanoligomerbasis eben auch ihre unerwünschten Nebenwirkungen besitzen.
So ist das nun einmal, und gerät zunehmend mehr aus der üblichen Sichtweise unseres Leben. Alles, was wir tun ist mit Gefahren und Nebenwirkungen verbunden.
Gehen wir jetzt einmal davon aus, man hätte bei der Patientin einen Aufbissbehelf aus Polyurethan erstellt, so steht es übrigens korrekterweise im Datensicherheitsblatt des Produkts, und die Patientin hätte nun nach mehreren Tagen Aphten entwickelt, dann würde derselbe Anwalt nun argumentieren, der Behandler in Kiel habe seine Patientin mit einem neuen und auf dem Markt gänzlich unbekannten und unerprobten Kunststoff behandelt und seine Mandantin damit zu einem Versuchskaninchen gemacht. Was auch tatsächlich irgendwie stimmen würde, denn der Behandler hat keinerlei Erfahrungen mit dieser Materialgruppe und müsste sie tatsächlich an einem Patienten NULL erst gewinnen.
Am Ende nun ganz ernst auf den Punkt gebracht. Zum einen hat die Patientin keine nachgewiesene Kunststoffallergie, dafür aber jede Menge Kunststoffkleber (PMMA) unter ihren vielfachen Keramikkronen des Vorbehandlers in ihrem Mund und zum anderen möchte man auch seinem ärgsten Feind keine Allergie gegen Kunststoffe wünschen, denn eine derartige Allergie würde praktisch das Ende eines Lebens in der menschlichen Zivilisation bedeuten.
Unser Leben ist von vorne bis hinten durch Kunststoffe durchsetzt. Das beginnt bei der Türklinke der Tupperbox, dem Lenkrad im Auto und endet bei der Fernseherfernbedienung und der Computertastatur. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass es ziemlich unwahrscheinlich wäre nur gegen bestimmte Kunststoffe in bestimmten Lebenssituationen eine Allergie zu entwickeln. Sozusagen nach Bedarf.
Was allerdings an dem Vorgang befremdlich ist, dass eine Patientin, die nun wirklich durch eine CMD schwer geschlagen und beeinträchtig ist, versucht ihre Leidenssituation auf eine erfolgreiche Nachweisdiagnostik in Kiel zurück zu führen, dabei ist es in Kiel gelungen die Kausalität zwischen ihren Beschwerden und den vorhandenen Störungen ihrer Okklusion, vermutlich in Verbindung stehend zu einer umfangreichen, rekonstruierenden Vorbehandlung mit über einem Dutzend an Keramikkronen, nachzuweisen.
Mit welchen unlauteren Tricks dabei gearbeitet wird, um irgendeinen, vermeintlichen Anspruch einer Patientin gegen einen Behandler zu konstruieren, ist irgendwie auch symptomatisch für die Stimmung und die Geisteshaltung derartiger Mitbürger, in diesem Land.
Dazu noch ein etwas übermotivierter Rechtsanwalt, der glaubt, dass man jetzt mal richtig auf den Arzt eindreschen dürfe, denn das ist ja ebenso en vogue in dieser Gesellschaft geworden. Wenn man schon im Internet über Ärzte hetzen dürfe, warum dann nicht auch in einem deutschen Gerichtssaal?
Nun wird vermutlich der Anwalt der Patientin, der das hier lesen dürfte, das wiederum als „zynisch“ und frech „bezeichnen“. Das sind u.a. seine Lieblingsworte in diesem Verfahren.
Dabei ist nur die Wahrheit, was hier steht und bezüglich der beklagten Aphten möge der Leser zur Kenntnis nehmen, dass diese durch alles Mögliche ausgelöst werden können, allerdings gibt es keinen wirklich belegbaren Hinweis darauf, dass Aphten durch Aufbissbehelfe, aus welchem Material auch immer, ausgelöst werden.
Dass in einem derartige Fall möglicherweise der psychische Stress, dem die Patientin sich gegenüber sieht, mämlich die Erkenntnis, dass man ihre Beschwerden behandlen kann, das aber nicht von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden wird, und sie selbst, angesichts bereits umfangreicher Erwerbsunfähigkeit auch nicht die Möglichkeit besitzt sich selbst am eigenen Zopf aus dem Sumpf zu ziehen, das ist alles nachvollziehbar. Nur eben nicht die Idee den Arzt in Kiel nun mit Beschuldigungen zu überziehen, der sei schuld daran, dass die Patientin sich in dieser misslichen Lage befinde.
Am Rande erwähnt: Aphten kommen im Übrigen und gehen, und selbst der Rechtsanwalt der Patientin behauptet nicht einmal, dass seine Mandantin nun dauerhaft an Aphten erkrankt wäre.
Nun wissen wir von Herrn Dieter Nuhr, dass es schon nicht statthaft ist, argumentativ gegen "Greta die Erste" vorzugehen. Ein ähnliches Gefühl beschleicht den Verfasser dieses BLOGs, der sich nun zu der Feststellung hinreißen lässt, dass der anwaltliche Hinweis auf das angebliche Wunderprodukt, mit dem der Behandler in Kiel angeblich alles Böse dieser Welt hätte verhindern können, leider nur ein Rohrkrepierer mehr im Arsenal des tätigen Anwalts der Patientin war.
Vor allem aber, da mag der Anwalt der Beklagten erneut toben und auch diesen Beitrag, als Ausdruck seines Ärgernisses, dem zuständigen Gericht präsentieren, lässt sich der Betreiber dieses BLOGs den Mund nicht verbieten.
Es sind genau derartige unseriöse Machenschaften, die die Arbeit von Ärzten zunehmend erschweren und verleiden. Dabei steht jetzt schon eines fest. Der gegnerische Anwalt erhält am Ende so oder so sein Geld. Seine Mandantin wird mit ihren Beschwerden vermutlich weiterleben müssen. Aber das ist ja nicht das Problem dieses Anwalts.
Wie der Verfasser dieses BLOGs es gerne beschreibt. So lange wir keine Produkte aus fernen Welten erhalten, werden wir leider auch weiterhin mit den Nebenwirkungen und Unzulänglichkeiten irdischer Produkte und Materialien leben und arbeiten müssen.
Vermutlich hätte man das Problem der Patientin durch eine sachgerechte, funktionstherapeutische Behandlung lösen können. Zumindest in Kiel. Das setzt allerdings voraus, dass sich ein Kostenträger findet. Das allerdings war das wirkliche Problem der Patientin und der Versuch sich nun über eine behauptete, vermeintliche Fehlbehandlung (Diagnostik) in Kiel das Geld zu beschaffen, eine vielleicht etwas zu originelle Überlegung.
Wir werden daher auch weiterhin unsere Aufbissbehelfe auf altbekannte und -bewährte Art, und aus altbewährten Materialien herstellen und hoffen, dass so schnell kein Raumschiff auf diesem Planten landet.
Das ist weder frech noch zynisch, sondern hat schon hunderten von CMD Patienten geholfen und wird es hoffentlich auch noch viele Jahre lang weiter tun.
Ganz nebenbei hat die Patientin natürlich die Rechung auch bei ihrer privaten Zusatzversicherung eingereicht und vermutlich den Erstattungsbetrag schon lange kassiert. So jedenfalls schrieb sie es mit Datum vom 12.04.2019.
So viel zum Thema: "Frech und Zynisch."