Eine Anmerkung zum Stand der Dinge in der Funktionsbehandlung des Kauorgans
Niemals in den 35 Jahren, die der Verfasser dieses BLOGS aus eigener Erfahrung miterleben durfte, waren die Dinge, im Zusammenhang mit Funktionsstörungen des Kaurorgans so gut geklärt, wie heute.
Es gibt wunderbare Stellungnahmen und Organigramme und endlich hat man etwas, worauf man sich abzustützen vermag.
Und gleichzeitig waren diese belegbaren Erkenntnisse so wenig wert wie heute.
Warum ist das so.
Niemand, wirklich Niemand mehr macht sich die Mühe zu ergründen, was wo geschrieben steht und als Beleg dienen könnte.
Stattdessen bestehen Entscheidungen mehr und mehr aus ideologischen Ansichten und persönlichen Überzeugungen.
Fakten interessieren nicht und stören im besten Fall.
Der Stand der Dinge zum Thema CMD ist aktuell folgender:
Unter dem Begriff CMD existieren:
- Myopathien
- Arthropathien
- Okklusopathien.
Wir therapieren seit 35 Jahren ausschließlich Patienten mit einer Okklusopathie.
Nun kann man die therapeutischen Ansätze relativ einfach zuordnen:
- Myopathien: Ein Fall für den Physiotherapeuten und Osteopathen
- Arthropathien: Ein Fall für den Orthopäden, Rheumatologen, Physiotherapeuten und Osteopathen
- Okklusopathien: Ein Fall für den okklusionsorientierten Zahnarzt. Eine Okklusopathie kann sekundär zu einer Myopathie und/oder zu einer Arthropathie führen
Heißt:
Fall 1 und 2 sind nicht durch eine okklusale Therapie zu beeinflussen. Eine okklusale Therapie ist kontraindiziert.
Fall 3 hingegen ist nur durch eine okklusale Therapie zu beeinflussen. Denkbar sind hier auch kieferorthopädische Eingriffe unter Beachtung deren Einschränkungen
Wie wird eine Okklusopathie nachgewiesen?
Durch einen hoch spezialisierten adjustierten Aufbissbehelf, der dazu führt, dass sich die beschriebenen Beschwerden vermindern. Voraussetzung zur Aussagefähigkeit ist, dass der Aufbissbehelf unter einer Vielzahl von Kriterien hergestellt und im Mund des Patienten okklusal eingepasst wird. Passiert das üblicherweise? Nein! Führt ein schlecht gemachter Aufbissbehelf zu einer Besserung der Beschwerden: Nein! Aus diesem Grund besteht auch keine Gefahr, dass trotz eines unsachgemäß erbrachten Aufbissbehelfs eine okklusale Therapie erfolgt.
Was allerdings ganz häufig passiert, dass der unsachgemäß erstellte Aufbissbehelf in der Praxis nicht zu der Erkenntnis führt, zu der er führen könnte, also eine bestehende und therapiefähige Okklusopathie nicht erkannt wird. Bedeutet: Dem Patienten könnte man, bei sachgerechter Nachweisdiagnostik, sehr wohl helfen.
Dazu kommt es aber nicht, weil der Behandler nicht in der Lage ist die dazu notwendige Nachweisdiagnostik korrekt zu erbringen. Das hier beschriebene Problem stellt nicht den Ausnahmefall dar, sondern eher das übliche Vorgehen. Deshalb ist es schon unmöglich mit einer Kassenknirscherschiene eine CMD-Differentialdiagnostik zu erbringen
Eine CMD-Behandlung im Sinne einer Okklusopathie steht und fällt also allein mit der Fähigkeit des Behandlers die dazu notwendige Differentialdiagnostik zu erbringen. Zu dieser benötigt man aber einen adjustierten Aufbissbehelf, der in aller Regel nicht von einem Zahntechniker hergestellt werden kann. So einfach ist das und so schwer in der Realität umzusetzen.
Die Aussichten für die Betroffenen stehen schlecht, aber das möchte natürlich Niemand glaben, denn wir leben in einer Welt der Erzählungen und dem Glauben, man müsse die Leute nur mitnehmen, dann würden sich die Dinge schon auf ideologischer Basis lösen lassen.
Dass das offensichtlich nicht funktioniert, erleben wir alle jeden Tag aufs Neue.
Die Dogmatiker lösen niemals die realen Probleme der Menschen. Genauso ist es in unserem Fachgebiet und wird auch nicht besser.


