Eine mögliche CMD-Patientin, die nach 13 Jahren erneut zur Behandlung erscheint
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Einen Fall dieser Art haben wir in 35 Jahren berufsausübung noch nicht erlebt.
Dafür ist der Fall mehr als spannende, weil nämlich in diesen 13 Jahren behandlungstecnisch nichts passiert ist.
Die Patienitn wollte einfach wieder nach Kiel zur Behandlung kommen.
Es kommen in Kürze mehr und vor allem interessante Informationen in diesem aussergewöhnlichen Behandlungsfall.
2013 gab es diesen BLOG noch nicht, aber durchaus schon Fotobelege, der damals erbrachten Behandlungen, die praktisch bis ins Detail der heutigen Vorgehensweise gleichen.
Ärztliche Dokumentation: Kraniomandibuläre Dysfunktion – ausgeprägte Unterkieferbeweglichkeitsstörung ohne Schmerzsymptomatik (2013–2026)
Worin besteht nun die außergewöhnliche Besonderheit dieses Behandlungsfalles? Die besteht darin, dass die Patientin bereits vor 13 Jahren mit der gleichen Situation in ihrem Munde zu uns kam, sich das Beschwerdebild aber trotz dreizehnjähriger Nichtbehandlung deutlich verändert hat.
Zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 2013 beklagte die Patientin zum einen subjektive schmerzhafte Beschwerden in beiden, Gesichtshälften und zum anderen allerdings als Leitsymptom, dass sie nicht mehr in der Lage wäre normale Nahrung zu sich zu nehmen, weil sie nicht in der Lage sei zu kauen.
Es ergaben sich damals weitere objektive Befunde sowohl im Bereich, der Kieferschließermuskulatur als auch im Bereich der bindegewebigen Strukturen beider Kiefergelenke. Nun war es in diesem Fall zum einen möglich, die aktuellen Befunde und die Beschwerdesituation mit der Situation und den Befunden zu vergleichen, wie sie vor 13 Jahren vorgelegen haben.
Und nun ergibt sich eben eine deutlich erkennbare Veränderung. Zwar haben sich die vor 13 Jahren schmerzhaften Beschwerden im Bereich der Kieferschließmuskulatur hier konkret des musculus temporalis und des, musculus masseter praktisch vollkommen von alleine gelöst.
Auch im Rahmen einer provokativen Befunduntersuchung lässt sich im Jahr 2026 feststellen, dass die im Jahr 2013 vorhandenen, schmerzhaften Provokationsbefunde im Bereich der bindegewebigen Strukturen beider Kiefergelenke ebenfalls verschwunden sind.
Nun fragt sich allerdings, worin denn dann überhaupt, 13 Jahre später, eine Behandlungsbedürftigkeit der Patientin ergeben könnte, bei praktisch, weitestgehend gleichen intraoralen Verhältnissen? Die Antwort ist vermutlich dahingehend verblüffend, dass es die Patientin tatsächlich geschafft hat, die ehemals schmerzhaften objektiven und subjektiven Befunde in der Kieferschließermuskulatur, als auch im Bereich der bindegewebigen Strukturen der Kiefergelenke, wenn man so will, im Sinne einer Eigentherapie zu beseitigen. Es fragt sich daher erneut, warum die Patientin denn dann nach inzwischen 13 Jahren und einer erkennbaren Verbesserung objektiver und subjektiver Schmerzbefunde erneut zur Differentialdiagnostik einer Funktionsstörung des Kauorgans nach Kiel angereist ist.
Die Antwort steht zwar noch nicht fest, könnte aber möglicherweise, darin bestehen, dass es der Patientin in einer unbewussten Verhaltensweise über 13 Jahren hin gelungen ist, die schmerzhaften Befunde in der Kieferschließermuskulatur, als auch in den bindegewebigen Strukturen beider Kiefergelenke,dahingehend zu eliminieren, weil die Kiefermuskulatur bei dieser Patientin praktisch keinerlei Vor und Seitwärtsbewegung mehr zulässt. Das lässt sich konkret daran erkennen, dass die Patientin weder in der Lage ist, den Unterkiefer gezielt nach rechts, nach links oder nach vorne zu bewegen. Das wiederum führt dazu, dass die Patientin nicht in der Lage ist, jedwede Kau und Mahlbewegung durchzuführen.
Das ist daran zu erkennen, dass die Patientin ausschließlich in der Lage ist, hackende Kaubewegungen durchzuführen, was wiederum dazu führt, dass es der Patientin nicht möglich ist, normale Nahrung zu zermahlen und zu zerkleinern, wie man das normaslerweise macht, ohne darüber nachzudenken..
Das ist der Grund, warum die Patientin nach 13 Jahren wiederkommt. Nicht bei, weil sie über die damals noch vorhandenen schmerzhaften Beschwerden in der Kieferschließermuskulatur und den bindegewebigen Strukturen der Kiefergelenke klagt, sondern weil die Patientin beklagt, dass die damals schon vorhandene Einschränkung der Kau- und Funktionsfähigkeit ihres Kauorgans sich in den vergangenen 13 Jahren dahingehend entwickelt hat, dass sie überhaupt nicht mehr in der in der Lage ist, mahlende und zerkleinernde Kaubewegungen durchzuführen.
Das bedeutet, dass das Behandlungsziel einer möglichen funktionstherapeutischen Rekonstruktion des Kauorgans bei dieser Patientin nicht darin besteht objektive oder subjektive Schmerzbefunde zu lindern oder zu beseitigen, sondern vorrangig darin, überhaupt wieder eine Kau und Mahlfunktion ihres Kauorgans herzustellen.
Es beginnt nun die erneute Differentialdiagnostik einer CMD. Hierzu wird ein adjustierter Aufbissbshelf hergestellt, nach exakt den gleichen Kriterien, wie vor 13 Jahren.


