Eine Richterin übergibt Patientin an die Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetruges
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Der Fall ist schon vier Jahre her, aber eben noch lange nicht abgeschlossen.
Was ist passiert?
Die Patientin kam damals mit ihrem damaligen Ehemann und hat sich einen Aufbissbehelf anfertigen lassen, zu differentialdiagnostischen Klärung einer möglichen CMD.
Die gesamten Begleitumstände des Falles waren fachlich sehr schwierig. Auch zwischenmenschlich war es eine Gratwanderung, scheute sich die Patientin doch nicht den Arzt schon nach 10 Minuten als Arschloch zu bezeichnen, was erst einmal zu einer Unterbrechung der Behandlung führte und nach 15 Minuten zu einem erneuten Anlauf.
Am nächsten Tag kam die Patientin mit einem durchgebrochenen Aufbissbehelf, machte einen Riesenaufstand und erklärte, dass Sie
- Den Aufbissbehelf nicht bezahlen wolle
- Schmerzensgeld und Schadenersatz fordere
weil Sie
- Unsägliche Schmerzen erlitten habe
- Man sie nicht richtig aufgeklärt hätte
- Der Aufbissbehelf ihr angeblich unsägliche Schmerzen zugefügt habe, dass sie diesen nicht habe tragen können
- Wenn sie das alles gewusst hätte diese Behandlung niemals hätte erbringen lassen.
Daraufhin, weil die Patientin nicht bezahlte, kam es erst vom dem Amtsgericht in Kiel und nachfolgend dann auf Verweisung, vor dem Amtsgericht Delmenhorst zur Honorarklage. Das geht nun seit Jahren.
Es tritt auf eine Patientin, die im Gerichtssaal in Tränen aufgelöst ihre Leidensgeschichte zum Besten gibt.
Eine vermeintliche Staranwältin aus Bremerhaven, möglicherweise mit sklavischem Einschlag, für die das DER Fall ihres Berufslebens zu sein scheint.
Die Staranwältin überzieht das Gericht mit Anträgen derart, gegen diesen schwerkriminellen Behandler, der ihre Mandantin misshandelt habe, müsse sofort die Staatsanwaltschaft ermitteln usw..usw..usw..
Es kommt, wie immer in derartigen Fällen, zum wohlmeinenden Rat des Gerichts, sich doch bitteschön im Vergleich zu einigen.
Die Beklagte verlangt Reisekosten, Ausfall, und..und..und..
Der Kläger, also der Verfasser dieses BLOGS, vergleicht sich nicht.
Es wird ein Gutachter eingeschaltet, hier ein 70 jähriger Zahnarzt aus einem kleinen Dorf in Niedersachsen, der für mehrere tausend Euro ein Gutachten erstellt, das er auf spätere Vorhaltungen in weiten Teilen revidiert und die Darlegungen des klagenden Zahnarztes bestätigt. Vielleicht war der Fall doch etwas schwieriger als gedacht, denn von den ursprünglichen Vorhaltungen des Gerichtssachverständigen, was denn angeblich alles falsch gemacht worden sei, bleibt am Ende weniger als Nichts übrig. Das sieht auch das Gericht so.
Heute nun die Zeugeneinvernahme des damaligen Ehemanns der Patientin, die zur Zeit im Krankenhaus liegt.
Was hat nun der Ehemann der Patientin ausgesagt?
Spannung.
Ja, die Patientin habe den Aufbissbehelf erhalten.
Dieser sei zigmal ein und ausgegliedert worden, damit die Patientin das beherrscht.
Den Aufbissbehelf habe seine Ehefrau dann auch getragen und sogar damit essen können.
Die Nacht über habe seine Ehefrau den Aufbissbehelf dann auch getragen und am nächsten Morgen aus dem Mund entfernt.
So weit, so normal.
Aber dann...
...habe sie den Aufbissbehelf mit den Händen zerbrochen und ihm erklärt sie sei nicht bereit den Aufbissbehelf zu bezahlen und darüber hinaus verlange sie vom Zahnarzt nun Schmerzensgeld, Ausfallkosten, Wegekosten, Kosten fürs Hotel etc.
Ungläubige Frage des Verfassers dieses BLOGs an seinen Rechtsanwalt: Was hat die Richterin dazu gesagt?
Antwort des eigenen Anwalts:
"Die Richterin sei ganz ruhig geblieben und habe der gegnerischen Anwältin mitgeteilt, sie würde die Akte nunmehr an die Staatsanwaltschaft abgeben, wegen des Verdachts des Prozessbetrugs.
In Kürze wird ein Urteil ergehen und dann sehen wir mal.
Die generische Anwältin wittert nur ein Komplott gegen ihre Mandantin, dabei hat die gegnerische Anwältin diesen Zeugen selbst aufgeboten und nicht der Kläger.
Das verbirgt sich dann tatsächlich hinter anonymen Bewertungen im Internet, was der Arzt doch für ein geldgieriger und gemeiner Schurke sei.
Auch das inzwischen allgemeiner Standard in derartigen Fällen.
Nun kann man leichte Zweifel daran haben, das besagter Ehemann, wirklich der Ehemann der beklagten Patientin ist. Allerdings beruht auch diese Angabe auf den Darlegungen der Rechtsanwältin der Beklagten. Vielleicht stimmen auch diese Angaben nicht, aber das ist ja nicht das Problem des Klägers.
Kleiner Nachklapp: Der zahnärztliche Sachverständiger hat in seinem Gerichtsgutachten alle möglichen Varianten durchgespielt, worin der Fehler des Zahnarztes hätte liegen können, dass der Aufbissbehelf schon nach einer Nacht durchgebrochen ist. Die mögliche Variante, dass der Aufbissbehelf von der beklagten Patientin vorsätzlich zerstört worden sein könnte, kam in der Vorstellungswelt des 70 jährigen Sachverständigen überhaupt nicht vor.
Wie hatte die Staranwältin aus Bremerhaven mit Schriftsatz vom 13.09.2019 dargelegt:
„4. Hilfsweise im Unterliegensfalle Vollstreckungsschutz.
Begründung:
Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.
Vielmehr sollte der Rechtsstreit nach Beendigung an die zuständige Staatsanwaltschaft abverfügt und Ärztekammer für die Durchführung berufsrechtlicher Maßnahmen angerufen werden.“
Nun hat das Gericht in Delmenhorst abverfügt und zwar an die Staatsanwaltschaft. Allerdings nicht den klagenden Zahnarzt, sondern die beklagte Betrüger-Patientin.
So kanns kommen, liebe Frau Rechtsanwätin.