Erfahrungen einer Patientin mit DIR-System-Behandlern
Wenn man Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet und gelegentlich auch darüber hinaus behandelt, bleibt es nicht aus, dass man im Rahmen der Anamnese mit unterschiedlichen Behandlern, Techniken und Behandlungsansätzen konfrontiert wird.
Nun wäre das alleine nicht der Rede wert, im Zusammenhang mit dem "DIR-System" dann aber doch. Haben wir doch nicht unlängst darüber berichtet, dass wir gerade einmal wieder einen Abmahnversuch über uns ergehen lassen musste, weil die Anwälte einer großen Dortmunder Kanzlei die Interessen des "DIR-Systems" und vermutlich der Leute, die dahinter stehen, gefährdet sahen.
Nun ist zum Glück aus medizinischer Sicht zum Thema stützstiftgestützter Registriersystem hinreichend viel gesagt worden.
Wen es interessiert: Unter anderem in der "S 2 K Leitlinie", die von einer Vielzahl zahnmedizinischer Fachgesellschaften abgesegnet worden ist.
Nun hat unsere aktuelle Patientin aus Düsseldorf uns darüber informiert, dass sie selbst, und das nunmehr zu unserem Erstaunen, auf einmal entzündungsfreie Blutwerte aufweist, wie ihr der hauseigene Internist gerade mitgeteilt habe.
Das scheint vermutlich darin begründet zu sein, dass wir der Versuchung widerstanden haben die stark vorgeschädigten, noch vorhandenen Restzähne im Oberkieferfrontzahnbereich zu erhalten und diese statt dessen zu entfernen und durch Implantate zu ersetzen.
Bestand doch die Befürchtung der Patientin eher darin, möglicherweise durch die Implantate einen gesundheitlichen Schaden zu erleiden, hat sich diese Befürchtung nunmehr zu der Erkenntnis gewandelt, dass die Patientin mit nunmehr 24 Implantaten, zumindest blut- und entzündungstechnisch weit besser dasteht, als mit dem Restzahnbestand und den 7 Implantaten, mit denen Sie im Spätsommer 2018 erstmals ihren Weg nach Kiel gefunden hat.
Es wäre nun wirklich zu viel gesagt, wenn man behaupten würde, hier wären wirklich schon alle vorhandenen Probleme geklärt und noch mehr gelöst, aber zumindest kann man sagen, sind wir auf einem guten und vielversprechenden Weg.
Ganz wichtig aber war es der Patientin, die in diesem BLOG die Geschehnisse um das sogenannte "DIR-System" als betroffene Patientin mitverfolgt, selbst Stellung zu nehmen.
Wir selbst, als Nachbehandler, wissen natürlich nicht, ob sich das alles so ereignet hat, noch weniger können wir uns die Angaben einer Patientin und deren frühere Erlebnisse bei "DIR-Zahnärzten" und "DIR-Zahntechnikern" zu eigen machen.
Die Patientin hat aber zumindest recht, wenn sie vorträgt, dass das Internet zu diesem Thema vielfache Hinweise bereithält.
Übrigens hat auch diese Patientin berichtet, dass der sogenannte "DIR-Zahntechniker" nicht nur selbst Messungen in ihrem Munde erbracht, sondern darüber hinaus auch noch an den Zähnen herumgeschliffen habe.
Ob das stimmt, wissen wir nicht, machen uns auch nicht zu eigen, aber wir hören es nicht zum ersten Mal. Wir legen aber Wert auf die Feststellung, dass die Firma "DIR-System" Wert darauf legt, dass das "DIR-System" nur von Zahnärzten bedient werden darf und nicht von Zahntechnikern.
Was wir allerdings sagen können, dass diese Patientin bestimmt auch bereit wäre ihre eigenen Erfahrungen mit dem "DIR-System", bestimmten "DIR-Zahnärzten" und "DIR Zahntechnikern" öffentlich zu wiederholen, sollte den Abmahnanwälten der Firma "DIR-System" daran gelegen seien.
Was Herr Dr. Wagner in seinem Internetauftritt berichtet vermögen wir nicht, bzgl. dessen Wahrheitsgehaltes zu beurteilen, legen aber Wert darauf, dass wir uns dessen Inhalt nicht deshalb zu eigen machen, weil die Patientin darauf hinweist.
Wir sehen derartige Informationen im Zusammenhang mit dem Bestreben, dem interssierten Leser, der ja zumeist auch Betroffener sein dürfte, noch mehr als bisher, den Blick für die verschiedenen Verfahren und Techniken zu öffnen, die sich auf dem großen und zunehemd unübersichtlicher werdenden "CMD-Markt" zu öffnen. Was der Leser dann aus diesen Erkenntnissen macht, entzieht sich dabei nicht nur unserer Bewertung, sondern auch unserer Verantwortung.
Prinzipiell sind wir der Auffassung, dass sich verfahrenstechnisch bezogene Probleme und Unzulänglichkeiten bestimmter Messsysteme nicht dadurch lösen lassen, dass diejenigen, die sich mit diesen Unzulänglichkeiten auseinandersetzen im Zuge juristisch spitzfindiger Abmahnverfahren dann mundtot gemacht werden sollen.
Richtig interessant sind für den interessierten Leser die Originaluntersuchungsergebnisse der damaligen "DIR-Messungen".
Ohne zu viel sagen zu wollen, wird man mit Recht die Frage aufwerfen dürfen, wie ein CMD Behandler, der weiß, das es darum geht bei einer Patientin, wie der hier beschriebenen, Bissverhältnisse im Bereich weniger Mikrometer im Dreidimensionalen einzustellen, das mit einem derartigen "Messwertgekrakel", wie auf diesen Fotos zu sehen, eigentlich gehen soll.
Lesen Sie die "S 2 K Leitlinie", und mehr wissen wir dazu übrigens auch nicht.
Aber vielleicht die Abmahnanwälte der Firma "DIR-System".
Diesen empfehlen wir, bevor sie zu einem neuen Abmahnversuch durchstarten, die Definition des Wortes "Gekrakel".