Es geschehen noch Wunder, auch bei der AXA Versicherung
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Sie erinnern sich vielleicht an den Fall, in dem die AXA Versicherung ein Riesengutachten durch einen von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bestellten Gutachter hatte erstellen lassen, ob die bei dem PAtienten durchgeführte Behandlung korrekt abgelaufen sei.
Besagter Gutachter, gegen den inzwischen rechtlich ermittelt wird, hatte sich dazu hinreißen lassen ein obskures Röntgenmessverfahren zu kreieren, dafür den Patienten ohne meidiznische Indikation mit Röntgenstrahlen beschossen und sich dann zu er Aussage hinrei0en lassen die vollkeramischen Versorgungen seien alle behandlungsfehlerhaft erstellt worden.
Das Ganze hatte sich auf Angaben gestützt, die vor 20 Jahren gültig waren und inzwischen alle überholt sind.
Das erfreuliche Ergebnis nach mehreren Monaten großer Aufregungen: Der Patient hat alle seine Rechungen in vollem Umgang und ohne jeden Kommentar erstattet bekommen.
Den Ärger, den wir allerdings in der Praxis hatten, den gleicht Niemand aus und es ist auch nich so, dass die AXA Versicherung nun eine Schreiben schicken würde, da hätte man sich wohl falsch beraten lassen.
Das Einzige was bleibt ist die Frage, nach welch sonderbaren Kriterien die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ihre Guachter auswählt.
Fachliche Kriterien können es ganz offensichtlich nicht sein.
Was der Patient schreibt freut natürlich, aber es entlastet eben auch!