Heute einmal etwas richtig Krankes einer Patientin aus der Nähe von Gardelegen
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So etwas, wie mit dieser Patientin erlebt man zum Glück nur selten und zeigt doch mit welcher krimineller Energie Menschen vorgehen, vielleicht auch deshalb, weil sie ihre Schmerzen loswerden wollen.
Das macht den Sachverhalt aber nicht besser.
Drehen wir die Sache chronologisch um.
Heute erreicht uns der Brief eines Gerichtsvollziehers, dass die Patientin, die sich im vierten Quartal 2014 in Behandlung im CMD CENTRUM KIEL befand bereits 2013 einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt hat, der zu einem Privatinsolvenzverfahren geführt hat.
Als die Patientin im Jahr 2014 mehrere Behandlungsvereinbarungen unterzeichnet hatte, war die Patientin, umgangssprachlich ausgedrückt, bereits pleite und wusste das natürlich auch.
Da die Patientin nachvollziehbarerweise ihre Rechnungen nicht bezahlt hatte, wurde in der zeitlichen Folge Klage vor dem AG Kiel erhoben. Nach Einschaltung eines Gutachters für über 2000,-€ erging von Seiten des Amtsgerichts Kiel ein Urteil, in dem die Patientin zur Zahlung der Rechnung, der Gerichts- und Anwaltskosten und auch der Gutachterkosten verurteilt wurde.
Dagegen hat die Patientin, wenig erstaunlich, da trotz Privatinsolvenz nämlich rechtschutzversichert, Berufung eingelegt.
So liegt der Fall seit längerer Zeit zur Berufungsverhandlung im Landgericht Kiel.
Nun ist natürlich bereits jetzt klar, sollte das Urteil des Amtsgericht Kiel vom Landgericht Kiel bestätigt werden, die Patientin auch dann immer noch privatinsolvent sein dürfte und gar nicht in der Lage die Rechnungen und die gesamten juristischen Begleitkosten zu begleichen.
Nun wird es allerdings noch verrückter, denn die Patientin ist verheiratet, so dass auch deren Ehemann, der im Jahr 2015 noch als Zeuge für seine Frau vor Gericht aufgetreten war und der im Jahr 2014 seine Frau zur Behandlung 3 Tage lang begleitet hatte, mit keinem Wort jemals erwähnt hat, dass seine Ehefrau schon lange die Privatinsolvenz eingeleitet hatte.
Behandlung in Kiel begleitet hatte, natürlich genau wusste, dass seine Ehefrau sich bereits in Privatinsolvenz befand.
Aber, wir sind noch nicht am Ende, denn es ist gleichsam bekannt, dass die Patientin auch noch eine private Zusatzversicherung besaß, so dass davon auszugehen ist, dass die Patientin, für die bis heute nicht beglichenen Rechnungen von ihrer Versicherung auch noch Erstattungen erhalten hatte, die sie vermutlich für ihren Lebensunterhalt verwendet hat.
Wenn man persönlich erlebt hat, wie Patientin und deren Ehemann in einem Gerichtssaal des Amtsgerichtes Kiel gezetert, die Patientin geweint hat, weil immer mehr klar wurde, dass deren Angaben allesamt zu widerlegen waren und man heute auch noch weiß, dass die beiden Ehepartner zu diesem Zeitpunkt wussten, dass die Ehefrau und vermutlich auch deren Ehemann hier einen vorsätzlichen Betrug begangen hatten, denn genau das setzt die juristische Definition eines Betruges voraus, dass nämlich der Betrüger zum Zeitpunkt der Einwilligung in einen Behandlungsvertrag schon genau wusste, dass er den dann zu zahlenden Betrag gar nicht wird zahlen können, dann ballt sich einem die Faust in der Tasche.
Zumal die Patientin eindrucksvoll schilderte wie schlecht die Behandlung gewesen sei. Natürlich sei sie über nichts aufgeklärt worden, auch nicht über die Kosten der Behandlung. Wie allerdings deren Unterschrift auf die Behandlungspläne gekommen sei, dafür gar es gleichlautend die Erklärung: "Alles gefälscht". Selbst noch, als die Richterin die Patientin zum Schriftprobenvergleich an den Richtertisch heran treten ließ, gab die Patientin unter schluchzendem Weinen zu Protokoll, das habe sie alles nicht unterschrieben.
Zu erleben, wie dann in einem Gerichtssaal darüber verhandelt wird, ob die schriftliche Dokumentation, wie von der Beklagten behauptet, von vorne bis hinten gefälscht ist, ob Angaben, die die Patientin mit eigener Handschrift auf den Anamnesebögen selbst eingetragen hat, angeblich nachträglich verändert wurden, das macht einen, angesichts des heute bekannt gewordenen Umstandes regelrecht sprachlos.
Wenn man dann erlebt, wie eine derartige Patientin dann noch einen Zahnarzt aus Salzwedel missbraucht, der dann angeblich dieses oder jenes zu der vom Behandler erbrachten Leistungen abfälliges gesagt haben soll und diese Zahnarzt dann als Zeuge vor das Amtsgericht geladen wird und dort sehr glaubhaft erklärt, er könne gar nichts zu dem Fall beitragen, weil er fachlich von den hier erbrachten Leistungen überfordert sei und dafür von Salzwedel nach Kiel fahren musste, dafür den ganzen Tag seine Praxis schließen musste und dafür wenige 100 Euro Zeugengeld erhält, dann empfindet man erst die ganze Skrupellosigkeit mit der hier ein Ehepaar gemeinsam betrügt. Den Behandler versucht um sein Geld zu bringen, einen zweiten Zahnarzt aus der Gegend als vermeintlichen Zeugen missbraucht, der sich gar nicht dagegen zu wehren vermag hier als Zeuge aufgefahren zu werden.
Das aber ist genau dies typische Vorgehensweise dieser Patienten, die immer wieder im Behandlungsalltag vorkommen. Drei Tage lang die volle Aufmerksamkeit eines Behandlungsteams in Kiel in Anspruch nehmen und dann, wenn die Rechnung kommt zu behaupten: alles sei nur schlecht gewesen, man habe überhaupt nicht gewusst, was da in Kiel gemacht würde. Wie die Unterschriften unter die Behandlungspläne gekommen seien, könne man sich gar nicht erklären. Die umfangreichen Dokumentationen seien komplett nachträglich gefälscht worden. Fast etwas humorvoll möchte man nachschieben, man sei eigentlich gar nicht richtig in Kiel gewesen.
Kommt zum Glück selten vor, aber einen derart abgezockten Fall, wie diese Arzthelferin, den haben wir noch nicht gehabt!
Als dieser Fall lief, gab es diesen CMD BLOG noch nicht.
Wir sind alle empört, weil wir davon ausgehen, dass die Berufung, vermutlich von einer Rechtschutzversicherung bezahlt, sogar noch vor dem Landgericht Kiel verhandelt wird und man davon ausgehen muss dass der hiesige Behandler dann sogar noch persönlich vor Gericht erscheinen muss, dafür seine Praxis schließt, weil persönlich geladen, obwohl bereits vorher feststeht, dass wenn die Patientin auch die zweite Berufungsinstanz verliert, trotzdem keine Zahlung der Rechnung zu erwarten ist, weil besagte Patientin bereits seit 2013 insolvent ist.
Was wir in jedem Falle tun werden: Strafanzeige wegen Betruges gegen die Patientin und deren Ehemann zu erstatten.
Das alles wissen wir aber erst Anfang 2018 und damit gute drei Jahre nach erbrachter Behandlung und nicht erfolgter Bezahlung.
Wenn Sie jetzt abschließend auch noch lesen, was die Patientin damals geschrieben hatte, um hier schnell einen Termin zu erhalten, dann erst werden Sie den ganzen Unmut verstehen.
Die Patientin hat sofort einen Termin erhalten. Laut vorliegender Dokumentation kam die Patientin mit einem Beschwerdelevel von 8-10 und verließ Kiel zwei Tage später mit einem Beschwerdelevel von 4-5.
Da hält eine 38 jährige Frau zwei Gerichte auf Trab, es wird unter anderem ein Gutachten für über 2000,€ erstellt und am Ende kommt heraus, dass die Frau schon ein Jahr, bevor sie eine dreitägige Behandlung in Kiel wahrgenommen hat bereits eine Privatinsolvenz eingeleitet hat.
Besonders christlich war das nicht! Und, das darf man dann auch noch vermuten wird noch nicht einmal ein Gericht die Frage aufwerfen, welchen Sinn die beiden Gerichtsverfahren überhaupt hatten, denn so wie die 38 jährige Arzthelferin erst das CMD CENTRUM KIEL in die Irre geführt hat, so machte die Frau das auch mit dem Amtsgericht Kiel und dem Landgericht Kiel. Schwer zu glauben, dass der Anwalt der Dame, der es liebt in Runenschrift zu schreiben, davon nichts wusste.
Ein Stück aus dem Tollhaus und wenn man sich überlegt, welchen Schaden die Frau da anrichtet und wie viele Leute sich mit dem Fall beschäftigen müssen, dann überkommt einen schon so etwas wie kalte Wut.