Heute mal das Thema "Gutachter"

Für Zahnärzte, vermutlich weit mehr als für Ärzte, sind Gutachter, vor allem Gerichtsgutachter ein leidiges Thema.

Und das mit gutem Recht, denn angesehen, von einigen wirklich verzierten Gutachtern, kann man als langjährig Betroffener mit Fug und Recht sagen: Oftmals viel Rauch um Nichts.

Woran liegt das?

Zum einen daran, dass der Begriff "Gutachter" keinen qualitativ geschützten Begriff darstellt. Jeder Arzt ist schon mal qua Approbation ein Gutachter. Also bedarf es keiner besonderen Kenntnisse, um ein Gutachter zu sein.

Dann aber beginnt das tatsächliche Problem, denn Gutachter werden u.a. von den Zahnärztekammern bestellt. Das ist nicht ungewöhnlich und erfolgt im Handwerk durch die IHKen. Allerdings mit einem gravierenden Unterschied. Die IHKer verlangen in aller Regel Nachweise für eine besondere Qualifikation von denen bestellter Gutachter. Genau das verlangen Zahnärztekammern prinzipiell nicht.

Bei Zahnärztekammern, und hier in Schleswig-Holstein insbesondere, spielen viele Faktoren eine Rolle, ob ein Zahnarzt, auf dessen Antrag hin, als Gutachter bestellt wird.

Um einmal das Procedere einer Gutachterbestellung anschaulich darzustellen ergeht daher folgender Hinweis.

Die Zahnärzteschaft ist häufig noch durch sogenannte Zahnarztvereinigungen gegliedert. Das sind lokale Vereinigungen, in denen man sich ursprünglich geholfen und zum kollegialen Gespräch getroffen hat.

Nun ist das inzwischen mit der Kollegialität nicht mehr ganz so ausgeprägt wie es früher mal gewesen sein soll, als es deutlich mehr Patienten, als Zahnärzte gab. So gut, so normal.

Aber, es gibt eben, wie woanders übrigens auch, immer Kolleginnen und Kollegen, die einen inneren Drang haben, sich für ihre Ziele einbringen zu wollen. Auch das so gut, wie normal und ehrlicherweise muss man sagen, ginge es auch nicht anders. Irgendjemand muss sich um diese Dinge kümmern. Man darf also als Kollege, dem das nicht so im Blute liegt, dankbar sein, dass es diese Leute gibt.

Nun passiert aber etwas, und as auch nicht nur bei Zahnärzten, dass es einen gewissen Hang und Drang mancher dieser Leute gibt, sich mit zunehmender Zeit selbst zu erhöhen. Denn ma tut ja was, für die anderen Kollegen und Kolleginnen, die nicht den Drang verspüren sich regelmäßig in irgendwelchen Hinterzimmern treffen und dort, wen würde es wundern auch Absprachen zu treffen. So ist nun mal das Leben, und selbstverständlich auch bei Zahnärztinnen und deren Berufskollegen.

Und so kommen dann, wie übrigens auch in der Politik zu studieren, Leute in Ämter und Funktionen, bei denen man sich selbst eher nicht so gerne auf deren Behandlungsstuhl setzen würde und weil dieser Einsatz für das gemeine Volk sich ja irgendwie auch für die Betroffenen auszahlen muss, soist der Mensch eben, beginnt dann eine gegenseitige Erhöhung. Man steht sozusagen über den Dingen, denn man gehört ja zu den Wenigen, die bereit sind etwas für die Gemeinschaft zuu leisten.

Und so kommt es dann, dass es auf einmal immer weniger, um die Anderen geht, für die man sich ja aufopfert und immer mehr um einen selbst. Irgendwie hat das ja auch mit Gerechtigkeit zu tun und so kommen dann auf einmal Zahnärzte in Gutachterfunktionen, auf denen sie eigentlich besser nicht wären. Aber, so ganz nebenbei, auch wenn vermeintlich immer alles ehrenamtlich ist, Sitzungsgelder Ausfallgelder und Fahrgelder gibts dann ja doch und Gutachterhonorare im Übrigen auch.

Wer mal so ein richtiges Gutachten erstellt hat, der weiß, dass man an den üblichen Honoraren kaum richtig Geld verdienen kann. Für so ein hingeschlurrtes 08/15 Gutachten hingegen seht das schon ganz anders aus. Das kann dann für den Sachverständigen ein recht einträgliches Geschäft sein, vor allem dann, wenn ein Gericht genau weiß, dass dieser Gutachter die Neigung hat "Kurzen Prozess" zu machen, was schon für einen überlasteten Richter Gewähr dafür bietet, dass es in der Sache schnell und eindeutig zu einem klaren Gutachtenergebnis kommt.

Das Problem dabei ist nur: In aller Regel ist es nicht so einfach und zwar gerade deshalb, weil die Umstände in denen in Deutschland Medizin ausgeübt werden muss, alles andere als einfach sind.

Wenn nun Jemand glaubt, das seien immer nur Detailfragen, um die es da ginge, weit gefehlt.

Es geht häufig um recht grobe Fehler, die Sachverständigen unterlaufen und oftmals von den begutachteten Zahnärzten und deren ahnungslosen Rechtsvertreter nicht erkannt werden und damit auch nicht angegangen werden.

Der Sinn eines Gerichtsgutachtens besteht darin den nachvollziehbarerweise unkundigen Richtern aufzuzeigen, wie breit der Korridor ist, indem sich ein Arzt behandlerisch aufhalten darf, um den medizinischen Standard zu erfüllen.

Neulich in einem Gerichtsgutachten eines Bremer Sachverständigen im Protokoll einer Verhandlung gelesen:

"Auf Nachfrage des Gerichts erklärt der Sachverständige: "Da gibt es nur eine einzige Meinung. Punkt!" Also die des Sachverständigen.

Nun muss man keinen medizinischen Sachverstand haben, aber eines vermag man mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwidern.   Es dürfte in diesem Leben, auf diesem Planeten und in diesem Sonnensystem nichts, aber auch wirklich nichts geben, wozu es nicht mehr als eine Meinung geben könnte.

Was kann man also zu diesem Sachverständigen sagen: Sie haben offensichtlich keine Ahnung von dem Thema, denn sonst würden Sie sich nicht zu einer derart dummen Aussage in einem deutschen Gerichtssaal hinreißen lassen.

Man kan davon ausgehen, dass das Gericht diese Aussage ebenso bewerten dürfte.

Und damit sind wir dann beim Kardinalfehler dieser Sachverständigen, die mangels eigener, belastbarer Berufserfahrung, in dem Gebiet, in dem sie rumgutachten, dann dazu übergehen einzig und allein ihre eigene Ansicht und (Un)Fähigkeit zum Gegenstand ihrer Begutachtung zu machen.

Leider, aber bei Weitem nicht immer, das sei ausdrücklich festgestellt, leiden bestimmte Hochschulprofessoren dazu, sich in ihren Gutachten selbst zu überhöhen und ganz gelegentlich kommt es dann sogar dazu, wie u.a. bei einem Gutachter aus dem nahen Ausland erlebt, dass ein Gerichtssachverständiger dann versucht in einem Gerichtssaal durchzusetzen, was ihm in der Fachwelt jahrzehntelang nicht gelungen ist. es gibt nur seine Lehrmeinung und alles andere ist Tünneff.

Manchmal hat man dann sogar das Glück, dass ein derartiger Hochschullehrer derart überzieht, dass es selbst dem wohlmeinendsten Gericht zu dumm wird.

Einen sogenannten "Schulenstreit" will kein Gericht dieser Welt und ein Hochschullehrer, der diesen Schulenstreit in einem Gerichtssaal zu Lasten eines dort streitenden Kollegen ausführt, der stellt sich durch derartiges Vorgehen vor allem eines aus: Ein geistiges Armutszeugnis.

Denn, die Erstellung eines tauglichen Gutachtens beinhaltet viel mehr. Die Kenntnis, welche sogenannten "Schulen" alle gleichberechtigt auf dem Großen Markt der Medizin unterwegs sind und damit alle gleichsam den sogenannten "Standard" erfüllen. Das ist das Maß der Dinge, an dem sich ein Sachverständiger zu orientieren hat. Das aber setzt erst einmal voraus, dass man bereit ist die eigene "Strohhalmperspektive" aufzugeben und über den Tellerrand hinwegzuschauen. Das aber fällt dem einen oder anderen Universitätsprofessor mehr als schwer, denn auch dort, wie schon in den Zahnärztekammern, besteht immer mehr ein Gefühl, wie es früher im  Adel verbreitet war. Man sei kraft Amtes oder Funktion dem normalen Volke sozusagen entrückt und schwebe über den Dingen.

Was macht denn nun so ein armer Durchschnittszahnarzt, der nicht auch nebenbei noch Jura studiert hat? Der hofft auf einen gut bezahlten Rechtsanwalt, der schon ausbildungsmäßig nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen kann, um einem beschriebenen universitären Irrläufer Einhalt zu gebieten, aber zumindest zu einem vertretbaren Kompromiss zu gelangen, der seinen Mandanten nicht wie einen Vollidioten dastehen lässt.

Der Glaube, in diesen juristischen Aufarbeitungen würde am Ende irgendwie und irgendwann das Thema "Gerechtigkeit" stehen ist so traumhaft naiv, dass es schon wider lohnt allein daran zu glauben, darum ginge es in unserem Leben.

Es geht, wie übrigens oftmals, um Macht, um Geld und um Eitelkeiten. Und am allerwenigsten geht es darum den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Ausnahmen gibt es sehr wohl, von dem hier beschriebenen.

Das sollte man wissen, wenn man mit Gutachtern zu tun hat und der Verfasser dieses BLOGs hatte und hat auch weiterhin regelmäßig mit Gutachtern zu tun, denn es gehört inzwischen auch zum Standard in diesem Land, dass Honorarklagen jahrelang in irgendwelchen Registraturen abhängen, weil die Gerichte überlastet sind.

Allerdings, und das gehört auch zur Wahrheit dazu, liegt es nicht selten an den Amtsgerichten, dass einfachste Sachverhalte inhaltlich aufgeblasen werden, dass man sich schon die Frage stellt, ob Aufwand und Sachverhalt vom aufwand noch zusammen passen.

 

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