78 jähriger Patient aus Kiel nimmt funktionstherapeutische Behandlung auf

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Nach ca. einjähriger Behandlungsunterbrechung, bedingt durch eine Bypassoperation mit nachfolgender Reha, nimmt der Patient nunmehr eine umfassende funktionstherapeutische Rekonstruktion auf.

Nach wie vor trägt der Patient, annähernd 24 Stunden am Tag, den adjustierten Aufbissbehelf, der im April 2014 eingegliedert worden ist.

Der Patient beschreibt, wenn er den Aufbissbehelf nach dem Essen vergisst einzusetzen und sich hinlegt, um eine Mittagsschläfchen zu machen, dass nach maximal 15 Minuten das rechte Kiefergelenk zu schmerzen beginnt und den Patienten daran erinnert, den Aufbissbehelf wieder einzusetzen.

Ein Leben mit dem Aufbissbehelf auf Dauer, möchte der Patient, trotz des erreichten Alters, nicht führen.

Erschwert wird die Behandlung durch die blutverdünnenden Medikamente. Hier bedarf es der weiteren interdisziplinären Abklärung vor Behandlungsbeginn!

Die Behandlung beginnt mit der Sanierung des bereits deutlich abgebauten Alveolarknochens im Sinne einer Parodontalbehandlung!

Hier zeigt sich einmal mehr, dass es im Rahmen der demographischen Veränderungen auch zu geänderten Sichtweisen der zahnärztlichen Versorgung kommen muss.

Hätte man noch vor wenigen Jahrzehnten die Auffassung vertreten ein 78 jähriger sei doch gut mit einer Versorgung in der Zielrichtung von Plastikprothesen bedient, haben wir es heute mit 78 Jährigen zu tun, die Auto fahren, am sozialen Leben teilnehmen und das Bestreben haben möglichst bis zum Lebensende in altbekannten und gewohnten Verhältnissen zu leben. Das betrifft dann aber eben auch den gewohnten Komfort eigener Zähne, mit der Möglichkeit alles essen zu können, was bekannt ist und schmeckt. Genau das aber kann herausnehmbarer Zahnersatz nicht leisten!

Die Logik dieser Vorgehensweise, um die heute der Begriff der "Gerontostomatologie" erfunden wurde, erschließt sich schon mit gesundem Menschenverstand. Jeder Aufwand, um vorhandene Strukturen zu erhalten, möglichst bis zum Lebensende, ist geringer, als Strukturen verkommen zu lassen, um sie nachfolgend wieder aufwändig neu zu errichten.

Dabei muss immer berücksichtigt werden, dass Patienten mit einer CMD, in aller Regel und auf Dauer nachhaltig nicht mit herausnehmbarem Zahnersatz behandelt werden können, weil es nicht möglich ist mit schleimhautgelagertem Zahnersatz und nicht abrasionsfesten Kunststoffzähnen, eine Okklusion mit der Genauigkeit  weniger 1/1000 Millimeter einzustellen.

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