Instrumentelle Okklusionsanalyse für junge Patientin aus Pinneberg liegt vor
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Das Ergebnis für die Patientin liegt vor und wirft ganz neue Probleme auf. Es gibt zu einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädisch-zahnärztlich-funktionellen Behandlung eine Alternative, die ebenfalls zu funktionell einwandfreien Verhältnissen führen würde, mit dem Nebeneffekt eines geringen offenen Bisses in regio 12-22.
Problematisch bei der rein zahnärztlichen Variante ist das geringe Alter der Patientin, verbunden mit der Problematik altersbedingt großer Zahnnerven innerhalb der Zähne. Das junge ALter der Patientin wiederum ist vorteilhaft für ein kombiniert operatives Vorgehen, wegen der altersbedingt guten Regenerationsfähigkeit des jungen Menschen.
Nun gilt es interdisziplinär abzuwägen, welcher Weg für die Patientin langfristig der bessere sein könnte. Jeder der Versorgungsformen hat Vor- und Nachteile und Chancen und Risiken.
Das ist die sogenannte "habituelle" Bisslage der Patientin. Dieser Biss ergibt sich anhand der vorliegenden Verschlüsselung der vorhandenen Zähne!
Diese Bisslage sieht "normal" aus. Das Problem besteht nur darin, dass die Patienitn mit dieser habituellen Bisslage Beschwerden hat.
Diese habituelle Bisslage ist das Ergbnis einer kieferorthopädischen Behandlung.
Erkennbar ist das grundlegende Problem, das auch mit einem Blick in die Mundhöhle nicht zu klären ist. Alles sieht gut aus, nur funktioniert es leider nicht und führt dazu, dass die Patientin erhebliche Beschwerden hat.
Dass das so ist, wurde mit einem Aufbissbehelf nachgewiesen, der diese Bisslage korrigiert.
Obwohl der Aufbissbehelf in einem derartigen Fall den Biss erheblich sperrt, gibt die Patientin an, ihre Beschwerden seien aber verschwunden, so lange sie den Aufbissbehelf trägt.
Die Sperrung des Bisses hat also, bis zu einem gewissen Ausmaß, und das ist in diesem Fall erkennbar hoch, keinen Einfluss auf die Frage, ob die Störung der Bisslage zu funktionellen Beschwerden, wie u.a., Kopf- und Gesichtsschmerzen führt!
Es ist daher in aller Regel nicht möglich die Höhe des Aufbissbehelfs zu beeinflussen, weil der erste Vorkontakt der neuromuskulär zentrierten Bisslage die nachfolgende Höhe des Aufbissbehelfs vorgibt.
Der Aufbissbehelf wird daher so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig ausgeführt. Wenn Ihnen also ein Zahnarzt erklärt ein Aufbissbehelf dürfe überall nur einen Millimeter Höhe besitzen, dann trifft das vielleicht für eine "Knirscherschiene" zu, aber nicht für einen adjustierten Aufbissbehelf zum Nachweis einer CMD.
Mit einem adjustierten Aufbissbehelf, gefertigt in neusomuskulär zentrierter Kondylenposition wurde die Kausalität zwischen der gestörten Bisslage und den Beschwerden der Patientin nachgewiesen.
Das entspricht der Situation der intermaxillären Beziehung zwischen Oberkiefer und Unterkiefer in einer neuromuskulär zentrierten Bisslage!
Das entspricht der Bisslage in einer neuromuskulär zentrierten Bisslage