Kieler Patient in Vorbereitung für funktionstherapeutische Rekonstruktion

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Die gesamte Vorbehandlung ist abgeschlossen.

Der 24 Stunden am Tag getragene Aufbissbehelf sorgt für einen Beschwerdelevel "1"

Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Fall begutachten lassen und gibt für die definitiven Versorgungen einen Festkostenzuschuss.

Nun muss die private Zusatzversicherung noch ihr OK geben, damit der Patient mit der funktionstherapeutischen Behandlung beginnen kann.

Wenn man sich in derartigen Fällen die Zeitaböäufe anschaut, dann kann man sagen, dass es nicht verwunderlich ist, dass sich derartige, funktionstherapoeutische  Behandlungskonzepte über Jahre hinziehen.

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