Kieler Patientin zur Kontrolle der eingestellten Okklusion und dem Problem der Quantifizierung funktioneller Beschwerden!
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In diesem Fall lässt sich sehr schön die Problematik der zahnärztlichen Dokumentation darstellen.
Die Patientin erscheint zur Kontrolle der durch Laborgefertigte Dauerprovisorien eingestellten Bisslage!
Der Ausgangsbeschwerdelevel lag bei 5.
Die Beeinträchtigung des Wohlbefindens lag hingegen bei 10.
Nun wird die Patientin nach ihrem aktuellen Beschwerdelevel gefragt. Antwort 5
Das würde bedeuten: Die Behandlung war sinn- und nutzlos.
Also wird die Behandlungskarte aufgeklappt und gesucht mit welchen Beschwerden die Patientin zur Behandlung erschienen ist.
Ergebnis: Von 20 Beschwerden sind 14 vollkommen verschwunden. Bei den restlichen 6 Beschwerden ist nicht einmal klar, ob diese überhaupt mit dem Biss zusammenhängen.
Nun wird jeder, der das kleine Einmaleins beherrscht sich fragen, wie es dann aber sein kann, wenn 2/3 der Ausgangsbeschwerden inzwischen nicht mehr vorhanden sind, der Beschwerdelevel dann noch bei 5 liegen soll.
Das leuchtet nun auf Nachfrage auch der Patientin nicht mehr ein.
Es erfolgt eine Korrektur: Der Beschwerdelevel liege jetzt bei 3. Wir lassen es dabei, es ist die Einschätzung der Patientin!
Mit der Zahl 10 konfrontiert, so hoch hätte seinerzeit die Beeinträchtigung des Wohlbefindens gelegen, erklärt die Patientin dann wiederum zum allgemeinen Erstaunen, die Beeinträchtigung empfände sie jetzt nur noch bei 2.
Man muss zum einen davon ausgehen, dass der Patient immer versucht so korrekte Angaben zu machen, wie ihm dies möglich ist. Dabei muss man aber immer im Hinterkopf haben, dass die Patienten sehr schnell vergessen, mit welchen Beschwerden sie zur Behandlung erschienen sind, wenn diese Beschwerden, behandlungsbedingt, auf einmal verschunden sind.
Das ist so ein ganz typischer Fall, hier sicherlich etwas ausgeprägt, in dem der Behandler dann nachhaken muss, weil es einfach nicht logisch erscheint, was der Patient auf Nachfrage erklärt.
Hier wird das ganze Problem sichtbar, in der Feststellung funktioneller Beschwerden, die nicht objektiv gemessen werden können.
Das Hauptproblem der Patientin sind im Übrigen Beschwerden im Bein! Rein gefühlt würde der Behandler sagen, ist es nicht unmöglich, aber eben auch nicht zwanghaft so, dass das etwas mit dem Biss zu tun haben müsse, auch wenn die Patientin sich das zusätzlich zu den 14 anderen Beschwerden wünschen würde, die inzwischen, nach der Einstellung der Bisslage durch Laborgefertigte Dauerprovisorien, vollständig verschwunden sind.