Längster CMD Patient aller Zeiten ist arbeitsunfähig
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Es kommt selten vor, dass man erlebt, wie eine Beihilfestelle des Bundes durch eine zehn Jahre lang anhaltende Verweigerungsahaltung einen CMD Patienten, den man hätte behandeln können, durch eine konsequente Vernebelungs- und Verweigerungshaltung in die Arbeitsunfähigkeit treibt.
Der Patient, der praktisch seit über 10 Jahren nur mit Aufbissbehelfen behandelt werden kann, die 24 Stunden am Tag getragen werden, ist nicht mehr behandlungsfähig.
Dabei liegen in dem Fall seit Jahren Stellungnahmen vor, dass der Patient schon lange hätte behandelt werden müssen.
Gleichzeitig klagt der Patient seit vielen Jahren vor dem Verwaltungsgericht, weil in diesem Fall, medizinisch bedingt, mehr Implantate benötigt werden, als von der Beihilfe für den Standarfall, ohne funktionelle Beschwerden, vorgesehen sind.
Dann kommt ein von der Beihilfestelle beauftragter Gutachter dazu, der gar nicht so richtig verstehen mag, wo in diesem Fall eigentlich das Problem liegt. Vielleicht würde der Gutachter der Beihilfestelle das jetzt verstehen.
Interessierte die Beihilfe nicht und wird sie genauso wenig interessieren, dass der Patient inzwischen dienstunfähig ist.
Ob es überhaupt noch möglich ist den Patienten zahnärztlich funktionell zu behandeln lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Alles aber deutet darauf hin, dass es nicht mehr möglich sein dürfte.
Man muss es in aller sachlichen Nüchternheit feststellen: Das sind die Zustände in einem Land, in dem alles wichtig ist. Von der Energiewende bis zu Stickoxiden und dem Frieden in der Welt. Nur ein beamteter Patient, dem man hätte helfen können, weil die Beihilfevorschriften dies sehr wohl zulassen, dem wird über 10 Jahre nicht geholfen und, das kommt noch dazu, ein Verwaltungsgericht verwaltet über Jahre einen Prozess, in dem es am Ende wohl nur noch um einen Ehrenpokal gehen wird, aber nicht mehr um die Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten.
Nun mag der Leser einwenden, den Beamten ginge es sowieso zu gut und immerhin habe man die Kosten für die Behandlung gespart. Dem ist mitnichten so. Die Kosten für 10 Jahre provisorische Versorgungen zur Erhaltung der Dienstfähigkeit liegen deutlich höher, als die Kosten, mit denen bereits vor vielen Jahren die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Kauorgans hätte bewirkt werden können.
Sie entnehmen diesem Beitrag eine gewisse Empörung des Verfassers?
Das haben Sie richtig erkannt. Als die Planungen zu diesem Fall begannen war Vieles noch möglich. Durch jahrelange Verschleppungen sind inzwischen die Maßnahmen, die gestern noch möglich gewesen wären, heute nicht mehr möglich. Was nützt es dem Patienten, wenn er am Ende eines jahrelangen Rechtsstreites recht bekommt, sich die erstrittenen Maßnahmen aber aus medizinischen Gründen gar nicht mehr durchführen lassen, weil die benötigte Substanz im Verlauf der 10 Jahre langen Auseinandersetzungen inzwischen untergegangen sind.