Längster CMD Patient aller Zeiten zur Gerüsteinprobe
12013

Eine neue, dauerprovisorische Versorgung, im Sinne einer experimentellen Zahnheilkunde.
Heute erfolgt die Gerüsteinprobe.
Nun wird als nächstes zur maximalen Äquilibrierung der Kiefermuskulatur ein Aufbissbehelf vorgeschaltet. Als nöchstes dann über die angepassten Gerüste eine neue zentrische Bissnahme gewonnen und dann erst die Meistermodelle in einen voll adjustierbaren Artikulator eingestellt.
Der behandlerische Aufwand, der hier getrieben werden muss ist gewaltig. Dabei geht es immer nur um Laborgefertigte Dauerprovisorien. Diese Vorgehensweise ist allerdings alleine der Beihilfestelle des Patienten geschuldet.
Der Kostenaufwand, der synchron zu dem Behandlungsaufwand korreliert steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem, was konkret an Behandlungsergebnis im Mund des Patienten dauerhaft stattfindet.
Genau darin besteht aber das Problem der Entscheidungen von Administrationen, wie hier der Beihilfestelle des Bundes, die statt einer medizinisch begründbaren Einzelfallentscheidung an absurden Vorgaben festhält, die auf den Patienten nicht anwendbar sind. Und selbst das ist inzwischen gutachterlich festgestellt worden.
Dabei existiert selbstverständlich auch im Bereich der Bundesbeihilfe der Grundsatz der Wirtschaftlichkeitserwägungen. Es hat nur eben konkret Niemand ein Interesse daran einmal wirklich nachzurechnen, was sowohl für den Patienten, als auch den Kostenträger die beste Variante wäre.
Kurzfristig billig ist oftmals eben langfristig teurer.
So, wie in diesem Fall!
Dass die private Zusatversicherung dabei wie eine Ochse am Nasenring durch die Manege gezogen wird, macht es nicht besser, denn die private Zusatzversicherung kommt eben nur für 30% der Kosten auf. Für den Patienten fallen aber 100% der Kosten an.