Neue Patientin von der Westküste zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Aus beruflichen Gründen wird der Aufbissbehelf seitens der Patientin nur nachts getragen.

Denn die Patientin muss tagsüber mit anderen Menschen kommunizieren, was mit einem Aufbissbshelf im Mund nicht immer so einfach möglich ist.

So viel mal zu der Auffassung schlauer Gutachter und Besserwisserkollegen, die meinen ein Aufbissbehelf MUSS 24 Stunaden am Tag getragen werden und auch nur bei absouter Beschwerdefreiheit seien weiterführende therapeutische Maßnahmen zulässig.

Natürlich gibt es für deraritge Auffassungen keine wissenschaftlich belegbaren Argumente, aber Forderungen an andere kann man immer aufstellen, so lange man sie selbst nicht beachten muss.

Trotzdem ist eine Beschwerdelinderung von 6-7 auf 4-5 eingetreten. Das erscheint angesichts des Tragemodus sogar eine gute Linderung der Beschwerden. Die Patientin versucht nun aber an Wochenenden mehr zu bringen.

Was sich in einem neuerlichen Gespräch herausstelte, hat die Patientin zwar hier einen Aufbissbshelf erhalten, der funktioniert, is aber gedanklich noch bei den Vorgaben und Informationen einer Vorgängerpraxis, in der der dort hergestellte Aufbissbshelf nicht funktioniert hat.

Auch das sind Dinge aus dem Behandlungsalltag, die geklärt werden müssen.

Haben wir heute getan, nachdem das Thema bekannt wurde.

Es wird nun weiter diagnostiziert, weil vor allem klar ist, dass die Patientin einen Aufbissbehelf 24/7/365 aus beruflichen Gründen nicht tragen kann, aber deutliche Hinweise bestehen, dass die gestörte Okklusion der Patientin zu dem Gesamtbeschwerdepaket der Patientin beiträgt.

 

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