Nicht zum lachen, sondern Zeichen unserer Zeit
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Es gehört nicht zum Wesen dieses Internetauftritts über die Skurilitäten unserer Arbeit zu berichten, aber dieser Sachverhalt zeigt dann schon deutlich, wo auch die Probleme unserer Arbeit liegen.
Geht es doch um Fall 32 unseres Internetauftritts.
Der Patient war in Folge eines Arbeitsunfalls arbeitunsfähig. In einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenhschaft ist es dann gelungen den Patienten funktionstherapeutisch zu rekonstruieren, mit dem Ergebnis der vollkommenen Beschwerdefreiheit und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Der Patient hat nachfolgend eine Umschulung erhalten und den Beruf gewechselt.
Bezahlt hat der Patient für seine Behandlung? Nichts! Bezahlt hat die Berufsgenossenschaft!
So wie jedem funktionstherapeutisch rekonstruierten Patienten haben wir seinerzeit auch diesem Patienten geraten sich in ein engmaschiges Recallsystem zu begeben, um diese aufwändige Arbeit langfristig zu erhalten.
Das wollte der Patient aber nicht, weil das Geld gekostet hätte. Und zwar regelmäßig und von der Berufsgenossenschaft nicht bezahlt worden wäre.
Heute nun, nach inzwischen 15 Jahren, in denen wir von diesem Patienten nichts mehr gehört haben, erhalten wir einen Anruf mit der Darstellung, es würden sich jetzt im Jahr 2017 Kronen ablösen.
Ohne es gesehen zu haben, darf man vermuten, weil die Zähne vermutlich inzwischen sekundärkariös sind.
So weit so schlecht!
Als dann aber die Aussage folgt: Der Patient habe doch gesetzliche Ansprüche auf Gewährleistung, und die Mitarbeiterin erklärt, die gäbe es, aber die hätten schon vor 13 Jahren geendet, weil die Gewährleistung bei Sozialversicherungspatienten immerhin schon 2 Jahre greifen würde, aber eben nicht 15 Jahre, bleibt nur ein gewisses, ungläubiges Staunen zurück.
Es ist leider immer wieder einmal so, dass man mit dem Hinweis, eine aufwändige funktionstherapeutische Rekonstruktion bliebe nicht von allein in Funktion, sondern müsse regelmäßig, und zwar äußerst regelmäßig nachgewartet werden, auf taube Ohren stößt. Vor allem dann, wenn der Patient selbst etwas bezahlen muss.
In einem derartigen Fall stößt allerdings der Patient auf taube Ohren, der glaubt er habe 15 Jahre Garantie auf eine extrem komplizierte Arbeit, die ihn 2002 beschwerdefrei gemacht hat und nun vermutlich aufwändig neu diagnostiziert und nachtherapiert werden muss.