Patient aus Hannover zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Dem Patienten geht es recht gut und er würde auch gerne in die weitere Diagnostik und Therapie gehen. Allerdings ist der Patient gesetzlich kraneknversichert und selbst nicht in der Lage nennenswerte Beträge für die Widerherstellung seiner Gesundheit aufzubringen.

Es ist traurig so etwas schreiben zu müssen, aber wir werden dem Patienten vermutlich nicht helfen können, obwohl wir es könnten.

Es ist auch aus ethischer Sicht verwerflich diesen Patienten mit weiteren Kosten für weiterführende Diagnostik zu belasten, da schon jetzt klar ist, dass er die Kosten für eine Instrumentelle Okklusionsanalyse kaum aufbringen könnte, aber schon gar nicht für die sich daran anschließende funktionstherapeutische Rekonstruktion des Kauorgans.

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