Patientin aus Bordesholm mit einem skurrilen Befund
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Das haben wir in 30 Jahren Berufstätigkeit noch nicht gehabt.
Beim vorletzten Termin erscheint die Patientin, nach viel zu langer Zeit, mit ihrem Aufbissbehelf und beklagt, das sitze alles überhaupt nicht richtig und deshalb würde sie am liebsten ihren alten Aufbissbehelf tragen, von dem der Behandler gar nicht wusste, dass es den überhaupt noch gibt.
Daraufhin sieht sich der Verfasser dieses BLOGS den kritisierten Aufbissbehelf lange Zeit an und denkt: "Der sieht wirklich nicht gut aus. Das haben wir hier wirklich nicht gut gemacht!" Es waren mehrfach Stellen am Aufbissbehelf, die wie Plastikwucherungen aussahen. So, als wenn da ein Verarbeitungsfehler im Kunststoff vorliegen würde.
Der Verfasser dieses BLOGS hat in seinem Berufsleben mehrere tausend Aufbissbehelfe hergestellt und eingegliedert, aber so etwas noch nie gesehen. Es ist eben alles immer irgendwann das erste Mal.
Und weil wir so etwas eben noch nie zuvor hatten, Sie erinnern sich vielleicht: Der Verfasser dieses BLOGS ist der einzige Zahnarzt weit und breit, der seine Aufbissbehelfe alle persönlich herstellt und am Patienten eingliedert, kam ernsthaft die Überlegung auf der Patientin kostenlos einen neuen Aufbissbehelf anzufertigen und einzugliedern.
Wir hatten neulich mit einem Patienten aus Berlin das Thema: Der Behandler fühlte sich in seiner Berufsehre gepackt und überlegte nun den Aufbissbehelf auf seine Kosten neu zu erstellen, weil wir unseren Patienten einen derartigen Schrott, so wie wir ihn hier vorgefunden hatten, nicht in den Mund setzen.
Nun stellte sich aber eben auch heraus, dass der Aufbissbehelf, der Behandler wusste es nicht mehr, so alt war, dass eine Reparatur sinnvollerweise nicht möglich gewesen wäre und ein neuer Aufbissbehelf erstellt werden musste, aufgrund des übermößigen Alters des Aufbissbshelfs dann aber schon die Frage aufkam, ob das dann zu Lasten des Behandlers gehen könnte.
In der Abwägung fiel dann der Entschluss den Aufbissbshelf nicht kostenlos zu erneuern, weil er einfach schon viel länger im Munde war, als sonst üblich.
Überraschenderweise stimmte die Patientin dann der Überlegung eines neu zu zahlenden Aufbissbehelfs sofort zu. Warum wurde erst hinterher klar.
Beim letzten Termin wurde dann der neue Aufbissbehelf eingegliedert und in kurzer zeitlicher Folge ein Kontrolltermin vereinbart.
Der war heute.
Die Patientin beklagte nun heute im Termin, mit etwas vorwurfsvoller Stimmlage, dass angeblich dieses und jenes am Aufbissbehelf nicht passen würde und erklärte einen Sachverhalt, den der Behandler gar nicht gleich verstand...
…sondern erst, nachdem er in den Mund der Patientin hineinblickte.
Dort sah er dann nämlich einen Aufbissbehelf, gerade neu von ihm persönlich hergestellt und in den Mund dieser Patientin eingegliedert, der genauso sonderbare Plastikwucherungen aufwies, wie der letzte Aufbissbehelf.
Als Außenstehender vermag man sich das vielleicht nicht so recht vorzustellen, aber man steht als Behandler erst einmal wie der Ochse vor dem Berg. Vor allem, wenn man diese Aufbissbehelfe alle persönlich herstellt und zwar ausnahmslos!
In dem dann folgenden Gespräch fiel der Behandler dann sprichwörtlich vom Hocker, als seine Patientin ihm erklärte sie hätte diesen Aufbissbehelf selbst mit Kunststoff aufgebaut, so wie ihr das richtig erschiene.
Wie es so schön heißt, blieb dem Zahnarzt dann erst mal die Spucke weg, weil dieser jetzt erst realisierte, dass der vermeintlich schlecht gemachte letzte Aufbissbehelf deshalb so unschöne Plastikwucherungen auswies, nicht etwa, weil der Zahnarzt in seinem Labor etwas schlecht angefertigt hätte, sondern weil die Patientin in ihrem Kämmerlein zu Hause still und klammheimlich den Aufbissbehelf mit Plastik nach eigenem Ermessen umgebaut hatte und sich dann darüber beklagte, der Aufbissbehelf würde bei Weitem nicht das erbringen, was der erste Aufbissbehelf bei dieser Patientin an Beschwerdelinderung erbracht hatte. Den hatte nämlich der Behandler noch in Alleinarbeit und ohne das Zutun der Patientin angefertigt und eingegliedert.
Lange Rede kurzer Sinn. Das gesamte Plastikgewüchs, von der Patientin auf dem Aufbissbehelf des Verfassers oben aufgebracht, wurde rigoros entfernt und der Aufbissbehelf im Mund komplett neu aufgebaut.
Die weiterführenden Aufklärungen fielen dann relativ kurz aus, weil man über einen derartigen Sachverhalt nicht wirklich diskutieren kann.
Dass die Patientin bereits den letzten Aufbissbehelf in Heimarbeit umfangreich verändert hatte, hatte sie bis dahin mit keinem Wort erwähnt.
Dass der Behandler nicht selbst auf diese Idee gekommen ist?
Nein, auf eine derartige Idee kann man auch nicht kommen, wenn man seine Arbeit und seine Spezialpraxis regulär betreibt.
Derartige Ereignisse sind nicht nimmer gleich zu verarbeiten, weil sie das gegenseitige Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis betreffen, das sich nicht nur einseirig in Richtung Patient zu Arzt erstreckt, sondern auch anders herum. Auch der Arzt muss Vertrauen zu seinem Patienten haben.
Wenn der Arzt sich aber fragen muss, was sein Patient hinter seinem Rücken treibt, dann wird es schwierig.
So ist es hier. Ob der Patientin das klar ist, ist dabei, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, dem Behandler nicht ganz klar
Die Frage, die hier im Raum steht ist die, ob die Patientin tatsächlich die ursprünglich angedachte kostenlose Neuerstellung eines "verhunzten" Aufbissbehelfs hingenommen hätte, wenn der Behandler das angeboten hätte, weil dem Behandler zu jenem Zeitpunkt gar nicht klar gewesen sein konnte, dass die Patientin den Aufbissbehelf verhunzt hat.
Herausgekommen ist das ja nur deshalb, weil die Patientin an dem gerade neu eingegliederten Aufbissbehelf genau das Gleiche wieder gemacht hat, was sie schon an dem letzten Aufbissbehelf erbracht hatte.
Das Ganze nach dem Motto: Niemand kennt meinen Körper so gut wie ich! Dabei ist auch in diesem Fall eines wider einmal klar geworden. Funktionieren tut es nicht, denn sonst hätte die Patientin ja nicht heute Morgen mit belegtem Tonfall losgelegt, um dem Behandler zu erklären, was er denn wohl alles falsch gemacht habe.
Das Ganze mit der absurden Vorstellung verbunden ein Aufbissbehelf müsse, sofort nach Eingliederung, im Sinne einer Wunderheilung, praktisch über Nacht für aboslute Beschwerdefreiheit sorgen.
Dabei hätte die Patientin es, bei ihrer Leidensgeschichte, besser wissen müssen.
Man wird sehen, wie das hier weitergehen wird.
Ob es nun wirklich sinnvoll ist einen Behandler derart zu düpieren, obwohl der hier zitierte Aufbissbehelf für die Patientin, nach deren eigener Aussage, "lebenswichtig" ist, darüber kann man kaum geteilter Meinung sein.
Der Ausgangsbeschwerdelevel lag bei: 10!