Patientin aus dem Harz zur Kontrolle Aufbissbehelf
13581
Die Patientin ist beschwerdetechnisch bei 1 und möchte lieber heute als morgen mit der Therapie beginnen.
Nun läuft aber bei ihrer Krankenversicherung ein Begutachtungsverfahren zur Feststellung eines Behandlungsfehlers in der Vorbehandlung und den muss die Patientin abwarten, wenn Sie einen Zuschuss ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten möchte.