Patientin aus dem Münsterland kommt wieder
13602
Die Patientin ist beschwerdetechnisch bei 0-2. Man könnte auch sagen: Praktisch beschwerdefrei.
Ein Grund zur Freude.
Was die Patientin nun genau will, ist leider bisher nicht ganz klar geworden.
Das liegt vorrangig darin begründet, dass die Patientin die Internetauftritte anderer Ärzte studiert und dann wiederum fragt, warum hier diese Dinge nicht so gemacht werden wie in diesen per Internet konsultierten Praxen.
Darauf erfolgt die Aussage: Warum gehen Sie dann nicht zu diesen Zahnärzten?
Antwort der Patientin: Weil die mir nicht helfen können!
Der geneigte Leser mag nun lachen und man würde sich wünschen, dass die Patientin das hier auch liest und selbst erkennt, wie unsinnig derartige Gespräche sind.
Aber genauso läuft das häufig ab und wahrscheinlich ist der Sachverhalt noch am Besten mit der Aussage der Patientin beschrieben, sie könne gar nicht glauben, wie schnell es ihr hier besser ginge!
....wo doch vorher andere Zahnärzte keinerlei Verbesserung haben bewirken können...
Bis der Patientin irgendwann klar wird, was sie eigentlich will, ist geplant den Aufbissbehelf alle vier Wochen zu kontrollieren. Wenn der Aufbissbehelf nicht alle vier Wochen zur Kontrolle vorgestellt wird, findet keine Kontrolle mehr statt, sondern nur noch eine Neuerstellung. Das wurde der Patientin nochmals explizit mitgeteilt, denn dieser Aufbissbehelf ist als Diagnostikum geplant und gefertigt und stellt keine Therapie dar.
Weitere Aussagen zum Behandlungsumfang und den vermutlichen Kosten können erst nach der Durchführung einer Instrumentellen Okklusionsanalyse beantwortet werden.
Die Patientin fährt in das Münsterland zurück und müsse sich mit ihrem Anwalt besprechen, denn irgendeinen der letzten Zahnärzte/Kieferorthopäden würde/wolle sie verklagen.
Es ist nicht zu viel gesagt, bei der persönlichen Kenntnis um derartige Prozesse, ob da, angesichts des fortgeschrittenen Lebensalters der Patientin überhaupt noch ernsthaft mit einer Funktionstherapie zu rechnen ist, die in einem Alter beginnen müsste, in dem die Patientin noch uneingeschränkt behandelbar ist.
Ein wenig Ratlosigkeit verbleibt bei der Meinung der Patientin, es wären zwar die in Kiel ergriffenen Maßnahmen, die bisher als einzige etwas bewirkt hätten, aber es ware doch noch viel toller, wenn der Behandler in Kiel Maßnahmen ergreifen würde, die angeblich von anderen Zahnärzten erfogreich ergriffen würden, um ihr ihre Beschwerden mit weniger Aufwand wegtherapieren zu können.
Die Logik des Verfahrens bestünden nun darin einfach einen der anderen Zahnärzte aufzusuchen, die es mit weniger Aufwand, und vielleicht sogar mit ganz anderen Methoden erfolgreich hinbekommen würde.
Warum die Patientin das nicht tut, entzieht sich hingegen unserer Logik.