Patientin aus Flensburg erhält den adjustierten Aufbissbshelf zurück
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Haben wir so auch noch nicht gehabt. Wiederingliederung des adjustierten Aufbissbehelfs.
Die Patientin habe bei den Kontrollen die Frage nach dem Beschwerdelvel falsch verstanden. Nicht etwa: "0" gleich Beschwerdefreiheit und "10" extreme Beschwerden, sondern immer andres herum.
Nun hat sich der Fall nach derAusgliederung des Aufbissbshelfs Ende August derart dramatisch entwickelt, dass es der Patientin so schlecht geht, dass sie nicht einmal in der Lage ist den Aufbissbehelf selbst abzuholen. Also wird dieser von einem Elternteil abgeholt mit der Auflage, dass die Patientin sich umgehend, soweit sie wieder transportfähig ist, zur Kontrolle des Aufbissbshelfs vorstellen muss!