Patientin aus Hannover zur Instrumentellen Okklusionsanalyse vor Beginn der definitiven Rekonstruktion
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Kurz vor Beginn der definitiven Rekonstruktion wird noch einmal eine Instrumentelle Okklusionsanalyse durchgeführt. Weiterhin werden die klinischen und röntgenologischen Grundlagen überprüft.
Die Patientin berichtet dabei etwas sehr interessantes. Weil es bei den Dauerprovisorien ein Problem im Bereich der dynamischen Okklusion gab, das konkret darin bestand, dass der verfügbare Spielraum bei ca. 100 bis 150µm lag, was die Patientin zwar als angenehm empfand, gleichzeitig aber über eine Zunahme ihrer funktionellen Beschwerden klagte, wurde ein neuer Aufbissbehelf eingegliedert, der in diesem Bereich nur einen verfügbaren Spielraum von ca. 30 bis 40µm besaß. Man hätte auch einige Dauerprovisorien neu erstellen können, aber das wollte die Patientin nicht.
Ergebnis der Aktion und so beschreibt es die Patientin: Für Sie vom Gefühl her eher ungünstig, aber die Beschwerden seien weg.
Diese Konstellation ist nicht so selten, dass sich das "Wohlgefühl" des Patienten, speziell, was die Einstellung der dynamischen Okklusion betrifft, häufig nicht mit dem übereinstimmt, was sich dann als klinisch objektivierbare Beschwerdesituation dokumentieren lässt.
Anders ausgedrückt: Der Patient liegt mit seiner Meinung, was ihm denn helfen würde voll daneben!
Heißt wiederum für den Arzt: Im Zweifelsfall hört man besser nicht auf den Patienten sondern macht das, was man für richtig hält.