Patientin aus Itzehoe erhält den 17. Aufbissbehelf

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Der Fall ist hinreichend beschrieben. Ohne Aufbissbehelf kann die Patientin nicht mehr leben. Eine funktionstherapeutische Versorgung steht aber in weiter Ferne, obwohl noch einmal der Versuch unternommen wurde die Berufsgenossenschaft zu überzeugen, dass eine einmalige funktionstherapeutische Rekonstruktion für alle Beteiligten die Beste und vor allem wirtschaftlichste Versorgungsform darstellen würde.

Die Berufsgenossenschaft will nicht!

Also werden weiter neuew Aufbissbshelfe hergestellt und von der Patientin 24 Stunden am Tag getragen.

Die einzig sinnvolle Erkenntnis, die sich aus diesem Ablauf ableiten lässt ist die, dass es regelmäßig gelingt die Bisslage der Patientin zu registrieren und genauso regelmäßig einen jeweils neuen Aufbissbshelf herzustellen, mit dem es glingt die funktionellen Beschwerden der Patientin in den Griff zu bekommen!

Ohne Aufbissbehelf allerdings, geht gar nichts mehr!

Auf Wunsch der patientin wird geprüft, ob es möglich ist die vorhandene Interimsversorgung im Oberkieferfrontzahnbereich durch eine festsitzende Brückenversorgung ersetzen zu können. Eine Einstellung der Bisslage ist mit dieser Versorgung nicht möglich!

Diese Versorgung im Oberkiefer würde in Teilen durch die GKV bezahlt, allerdings findet diese Versorgung wieder in der alten unphysiologischen Bisslage statt. Das heißt auf die neuen Kronen im alten, verkehrten Biss, wird dann ein neuer Aufbissbshelf, zu Lasten der Berufsgenossenschaft gesetzt, um den unphysiologischen Biss, verbunden mit den funktionellen Beschwerden, auszugleichen, was dann wiederum zur Beschwerdefreiheit führt, wenn die Patientin den Aufbissbshelf 24 Stunden am Tag trägt.

Vollkommen verrückt und für einen Außenstehenden kaum zu verstehen, aber praktizierte Realität. Jeder Versuch diesen unsinnigen "Gordischen Knoten" duchzuschlagen ist bisher gescheitert.

Jede Überlegung: "Das muss man doch irgendwie hin bekommen!" scheitert schlichtweg am Aufwand einer derartigen Behandlung!

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