Patientin aus Itzehoe erhält den 16. Aufbissbshelf, weil die Berufsgenossenschaft es besser wusste.
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Ehrlich gesagt: Wir haben aufgehört zu zählen und nun in einer Durchsicht der Mehrfingerdicken Akte der Patientin festgestellt, dass es genau der 16. Aufbissbehelf hintereinander ist, der für diese Patientin nunmehr hergestellt wird.
Eine frühere Zählung hatte vier Aufbissbehelfe mehr ergeben. Das können wir nunmehr korrigieren, ändert am Sachverhalt allerdings nichts!
Das einzig Interessante, was man an dieser Geschichte lernen kann:
1. Die Beschwerden einer CMD lösen sich nicht durch einen Aufbissbshelf, auch wenn diese über Jahre und Jahre hinweg getragen werden.
2. Die Kosten für inzwischen 16 Aufbissbshelfe liegen inklusive der Fahrt- und Begleitkosten höher, als wenn die Patientin bereits vor Jahren einer adäquaten funktionstherapeutischen Rekonstruktion zugeführt worden wäre.
Die Patienitn befindet sich seit vielen Jahren in einer sozialrechtlichen Auseinandersetzung mit einer Berufsgenossenschaft.
Geradezu absurd ist, wenn die Berufsgenossenschaft inzwischen vor Gericht "weint", die Kosten für die bisherigen 16 Aufbissbisshelfe wären ja schon höher, als wenn man die Patientin bereits vor Jahren sachgerecht hätte behandlen lassen.
Genau das aber wurde der Berufsgenossenschaft bereist vor vielen Jahren mitgeteilt. Und dennoch hat die Geschäfsführung der Berufsgenossenschaft sich zu diesem Weg entschlossen.
Allerdings wusste es die Berufsgenossenschaft besser! Das Taxi von Itzehoe nach Kiel, inklusive Wartezeit und Rückfahrt bezahlt die Berufsgenossenschaft übrigens ebenfalls!
Unbegreiflich, wie so Vieles, was wir in diesem Land erleben!