Patientin aus Itzehoe zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Es erfolgen minimale Korrekturen und dann ist Zahn 43 abgebrochen und muss neu überkront werden.
Das wiederum bezahlt nun jetzt die gesetzliche Krankenversicherung und weil danach der Aufbissbshelf im Unterkiefer nicht mehr passt, muss dann widerum ein neuer Aufbissbehelf für den Unterkieferangefertigt werden, den wiederum die Berufsgenossenschaft bezahlt.


