Patientin aus Itzehoe zur Wurzelkanalbehandlung

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Eher als Zufallsbefund wird eine Auflösung des Knochens an der Wurzel des Zahnes 36 diagnostiziert. Unabhängig von der Frage, ob der Patientin das subjektive Beschwerden bereitet besteht Behandlungsbedüftigkeit.

In idesem Fall noch mehr aus systemischen Gründen, die die Patientin hat einen Herklappenfehler, der keine unbehandelten Entzündungen im Körper toleriert.

Eine Wurzelkanalbehandlung war geplant, war aber angesichts der Verengung der Wurzelkanäle nicht möglich. Nachdem der Zahn entfernt wurde war klar, dass man die erhebliche Ansammlung von Entzündungsgewebe, um die Wurzelspitzen herum vermutlich auch mit einer Wurzelkanalbehandlung alleine nicht mehr hätte erfolgreich behandeln können. Bai aller Bereitschaft vorhandene Zähne zu erhalten, muss man sich allerdings in derartigen Fällen eingestehen, dass diese Wurzel nicht mehr zu erhalten war.

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