Patientin aus Lübeck zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Der Patientin geht es gut. Der Beschwerdelevel liegt stabil bei "3".
Die Okklusion ist stabil. Es erfolgt eine kleine feinokklusale Korrektur.
Eine knappe Stunde später erscheint die Patientin erneut in der Behandlung, vollkommen aufgelöst und weint.
Ihre Versicherung wolle die vogeschlagene funktionstherapeutische Behandlung nicht bezahlen. Ein Versicherungsgutachter hielte die Behandlung für falsch!
Derartiges kommt nicht häufig vor, aber es kommt vor.
Es wird nun das "Gutachten " des Versicherugnsutachter angefordert und ausgewertet.
Meist zeigt sich, dass Begrifflichkeiten wie "falsch" dort nicht fallen, aber der Gutachter doch primär seine Sicht der Dinge darlegt und nicht die der Wissenschaftlichen Richtlinien.
Nun wendet die Patientin mit Recht ein, dass es ihr nach vielen Jahren, in denen viele Ärzte bei ihr etwas erbracht haben, was aber nie zu einer Besserung ihrer Beschwerden geführt hat, nun erstmalig eine deutliche Besserung ihrer Beschwerden erfahren hat.
Das, so scheint es, ist dem Versicherungsutachter egal, vielleicht hat er es auch nicht wahrgenommen. Man weiß immer nicht so ganz, welche Qualifikation besitzt der Gutachter. Äußert der dort vorrangig seine eigene Meinung und Behandlungserfahrung oder aber orientiert er sich an den wissenschaftlichen Vorgaben, in denen es immer eine Bandbreite gibt, innerhalb deren sich Diagnostik und Therpie bewegen müssen.
Die Patientin wurde erst einmal dahingehend beruhigt, dass wir den Fall jetzt im Dialog mit der Versicherung weiterführen müssen. Dass es dort, bedingt durch Personalabbau etc. gelegentlich auch Probleme gibt, die der Lösung derartiger Fälle nicht zuträglich sind, gehört auch mit zum Bild von CMD Behandlungen.