Patientin aus Lübeck zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Der Beschwerdelevel liegt inzwischen bei 2.

So weit so gut.

Probleme gibt es allerdings mit der Versicherung und einem ominösen Gutachter. Das Ganze verbunden mit der Weigerung der Versicherung den Gutachter namentlich zu benennen unddas  Gutachten an die Patientin zur weiteren Klärung des Sachverhaltes heraus zugeben.

Dabei ist schon seit vielen Jahren belegte höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Versicherungen nicht nur dem Versicherten, hier Patienten gegenüber offenbaren, von wem sie sich ihre "Gutachten" schreiben lassen, sondern auch genau, was in dem Gutachten drin steht.

Derartige Recherchen führen dann gelegentlich zu den größten Überraschungen. Da sitzt ein Gutachter dann u.a. in Lucemburg ist seit 15 Jahren arbeitsunfähig und has seitdem keinen Patienten mehr lebend gesehen, schreibt aber munter seine Gutachten für Versicherungen und verunglimpft Zahnärzte, die tagtäglich um die Gesundheit des Patienten ringen.

Hier die aktuelle Rechtsprechung zu diesem THema.

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