Patientin aus Lübeck zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Langsam geht es wieder einen Schritt voran. Die Versicherung hat der Behandlungsplanung nunmehr vollumfänglich zugestimmt, möchte aber, dass die Patientin die notwendigen zahntechnischen Rekonstruktionen im Ausland fertigen lässt.
Kommentar zwecklos. Die Patientin sieht das genauso.
Wenn man den Weg der privaten Krankenbversicherung rekapituliert, dann sahe dieser folgendermaßen aus.
Es wird nach monatelanger Diagnostik eine Gesamtbehandlungkonzept vorgelegt.
Die Versicherung schaltet einen Gutachter ein.
Der Gutachter hält das Behandlungskonzept für falsch.
Daraufhin fordert die Patientin das Gutachten und die Benennung des Gutachters bei der Krankenversicherung ein. Das ist ein höchstrichterlich gesicherter Rechtsanspruch eines Patienten gegenüber der Versicherung.
Die Versicherung weigert sich bis heute Gutachten und Name des Gutachters herauszugeben.
Statt dessen schickt die Sachbearbeiterin die umfangreichen Behandlungsunterlagen zu einem Kieferorthopäden, bei dem sie selbst in Behandlung sei. Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, in bester Absicht.
Alle Beteiligten sind bis aufs Äußerste angespannt, denn die hier geplante funktionstherapeutische Rekonstruktion des Kauorgans darf ausbildungsbedingt von einem Kieferorthopäden nicht erbracht werden.
Der Kieferorthopäde, man ist inzwischen fast im freundschaftlichen Umgang, erklärt zum Verdutzen aller Beteiligten, er halte das Gesamtbehandlungskonzept von vorne bis hinten für richtig.
Weitere Wochen vergehen!
Dann, nach erneuter Nachfrage der Patientin erhält diese einen schriftlichen Bescheid der Versicherung, diese stimme dem Gesamtbehandlungskonzept zu.
In diesem Schreiben fordert die Versicherung nunmehr die Patientin auf, diese möge aus Kostengründen die zahntechnischen Rekonstruktionen im Ausland herstellen lassen. In Deutschland sei das alles zu teuer.
Hierzu möge sie die Dependance eines derartigen Zahntechniklabors in Deutschland anrufen. Dieses Labor würde der Patientin dann wiederum deutsche Zahnärzte benennen, die bereit wären die Arbeit mit diesem Auslandslabor zu erbringen.
Nun steht man am Ende da, hat endlich eine Zusage der Versicherung und muss einfach feststellen, dass das Ergebnis zwar am Ende richtig ist, sieht man einmal davon ab, dass man selbst in Deutschland ein spezialisiertes zahntechnisches Labor braucht, um eine derart komplexe Rekonstruktion erfolgreich durchzuführen.
In der Bewertung muss man allerdings sagen. Das Ergbnis stimmt und wenn man sich den Verfahrensweg anschaut, dann muss man wohl von Glück und Zufall sprechen und darf davon ausgehen, dass es, zumindest bei dieser Versicherung, vermutlich beim nächsten Mal kein bisschen anders ablaufen dürfte.
Das ist der ganze Wahnsinn, den Patienten und natürlich auch wir regelmäßig erleben.
Auf die Idee, dass man diese komplexen und aufändigen Behandlungen dann auch aufwändig und sorgsam bearbeiten sollte, kommt zumindest bei dieser Versicherung allerdings Niemand.