Patientin aus Recklinghausen zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Sehr schwieriger Fall. Die Patientin leidet an einer stark dysgnathen Bisslage.
Es geht der Patientin mit dem Aufbissbshelf auch eindeutig besser, als ohne.
Aber eben auch nicht so, dass man sagen kötte, die Patientin wäre beschwerdefrei.
Warum? Weil die Patientin eben noch andere Probleme hat, die zu Beschwerden führen, von den Fachärzten aber nicht abgeklärt und schon gar nicht beseitigt werden können.
Es erfolgt die Empfehlung den Aufbissbshelf auszugliedern, um zu erfahren, in welchem Maße sich die Beschwerden mit dem Aufbissbehelf verindern, damit die Patientin sich darüber klar werden kann, ob ihr eine Korrektur der Okklusion einen derartigen Zugewinn an Lebensqualität verschafft, dass sich der gesamte absehbare Aufwand für sie persönlich lohnt.
Diese Entscheidungen kann kein Arzt treffen!
Diese Entscheidungen kann nur der betroffene Patient treffen und genau das ist heute Gegenstand des Gesprächs gwesen.
Dass, was ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde vor einer irreversiblen Behandlung nicht mit einem Aufbissbehelf an Beschwerdelinderung hinbekommt, das bekommt erauch nicht mit Kronen, Facetten, Teble Topps oder eine kieferorthopädsichen Behandlung hin.