Patientin aus Schleswig nach der ersten Nacht

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Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass die Patientin gegen den Vorbehandler, der einen umfangreichen festsitzenden Zahnersatz eingegliedert hat klagt, weil sie seit dieser Zeit erhebliche Schmerzen im Kopfbereich und weitere Einschränkungen erfahren hat.

Der Gerichtsgutachter in dem laufenden Verfahren kommt zu der Auffassung die Okklusion der Patientin sei in Ordnung und er könne nicht erkennen, dass die von der Patientin angegbenen Störungen der Okklusion in einem Zusammenhang zu den Beschwerden und zu der eingegliederten Arbeit stünden.

Die Patientin hat gestern Abend einen Aufbissbshelf erhalten bei einem Beschwerdelevel von 6. Heuter Morgen gibt die Patientin an:

Normalerweise habe sie morgens, nach der Nacht immer einen Beschwerdelevel von "8. Dies sei heute Morgen nicht so, der Beschwerdelevel liege bei"6".

Die Schmerzen im Gesichtsbereich seien vollkommen verschwunden.

Der Phantomschmerz am letzten Zahn im Unterkiefer, links unten hinten von der Patientin als "Superschmerz" bezeichnet  sei vollkommen verschwunden. Das könne sie gar nicht fasen.

Die Bewegungseinschränung der oberen Körperhälte sei deutlich verbessert.

Nach dem Urlaub wir die Diagnostik weiter geführt.

 

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