Reknstruierte CMD Patientin aus Halle benötigt ein neues Dauerprovisorium

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Kommt vor. Trotz retentiver Präpaparation hat sich das Dauerprovisorium 45 abgelöst und konnte auch vor Ort nicht wieder hergestellt werden.

Es erfolgt die Entfernung des Restes der Versorgung und die Neuabformung, Bissregistrierung etc. um in ca. 14 Tagen ein neues Dauerprovisorium einkleben zu können.

In diesem Zusammenhang wird die Situaiton genutzt, um an der modelltechnischen Situation die Einstellung der funktionstherapeutischen Bisslage zu überprüfen und gegebenenfalls im Rahmen der geplanten Eingliederung des neuen Dauerprovisoriums in die vorhandene Versorgung einzuarbeiten.

Das ist alles kein Problem, denn die Einstellung der Bisslage mit Laborgefertigten Dauerprovisorien dient dazu die funktionstherapeutisch angestrebte Bisslage zu erproben.

In aller Regel gelingt dies sehr schnell und in den Fällen, in denen es dann noch zu Veränderungen der Okklusion kommt, ist es gerade Sinn der Dauerprovisorien etwaige Veränderungen und Korrekturen in der Phase der dauerprovirsorischen Versorgung vorzunehmen, bevor dann erst die abschließenden definitiven Versorgungen hergetsellt und eingegliedrt werden können.

Im Zweifelsfall, es kommt selten vor, aber es kommt vor, müssen sogar komplette Bisslagen mit einer zweiten dauerprovisorischen und ganz super selten mit einer dritten dauerprovisorischn Versorgung eingestellt werden, bevor die abschließende definitive Versorgung vorgenommen werden kann.

Und aus fachlicher Sicht darf.

Es gibt daher keinerlei zahlenmäßige Limitationen, was die Versorgung mit Laborgefertigten Dauerprovisorien betrifft.

Probleme gibt es mit Kostenträgern immer nur dann, wenn eine abschließende, definitive Versorgung zu schnell, oder aber ohne vorherige Vorversorgung mit Laborgefertigte DAuerprovisorien vorgenommen wird.

Das kommt leider regelmäßig vor, führt häufig zu Streitfällen, in denen der behandlnde Zahnarzt kaum eine Chance hat Ansprüche des Patienten abzuwehren.

 

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