Rekonstruierte Berliner CMD Patientin zur Implantatfreilegung

13577

Das Implantat 22 ist zum zweiten Mal nicht osseointegriert.

Es gibt nun ganz viele Möglichkeiten, woran das liegen könnte. Allein, man wird es nicht herausfinden.

Nachdem wir nun etwas ungewollt seit über 6 Monaten die Situation mit einem Dauerprovisorium, weit besser, als anfänglich erwartet, zur vollen Zufriedenheit der Patientin versorgen konnten, gab es schon seit längere Zeit den Plan B. Und der wird jetzt kurzfristig umgesetzt, wenn aus der dauerprovisorischen Brückenversorgung eine definitive Brückenversorgung gemacht wird.

Insofern war es gut, bereits im Vorwege einen Ersatzplan B zu haben. Warum nun ein Implantat zum zweiten Mal nicht osseointegriert, obwohl intraoperativ beim Setzen des Implantates und auch in der Einheilphase alles reizlos und problemlos erschien? Wir wissen es nicht und wir werden es auch nicht herausfinden. Gerne wird in derartigen Situationen argumentiert, der Patient vertrage vielleicht kein Implantat, Titan, oder was auch immer.

Das ist aber auch in diesem Falle, schlichtweg Unsinn, denn die Patientin hat an anderer Stelle ebenfalls ein Implantat, das sich vollkommen normal verhält, obwohl auch dieses Implantat zweimal gesetzt werden musste, nachdem, nach erstem Misserfolg, der davorliegende natürliche Zahn wurzelkanalbehandelt werden musste.

Etwas ähnliches wurde hier auch erwogen, nur gibt es keinerlei konkreten Anlass zu der Annahme der Zahn 21 sei mit einem endodontischen Problem behaftet, und da es auch bei Wurzelkanalbehandlungen zu Problemen kommen kann, überlegt man sehr reiflich, ob ma einen Zahn endodontisch behandelt, bei dem gar nicht sicher zu sagen vermag, ob der Zahn überhaupt ein endodontisches Problem hat.

Denn.... was passiert, wenn die endodontische Behandlung fehlschlägt und am Ende eine Zahn entfernt werden muss, den man unbehandelt, sehr wohl als Pfeilerzahn einer konventionellen brücke hätte nutzen können, so wie das in diesem Fall nunmehr geschieht?

Dass dieser Schwenk in der Behandlungsführung zudem auf der Grundlage einer längeren Versorgung mit einem Dauerprovisorium, durchaus wohl begründet und, wenn man so will, vorgeprüft erfolgt, verbessert zudem die Einschätzung nunmehr auf eine Standardbrückenversorgung zurück zu greifen.

Zumal die Patientin mit der bestehenden Versorgung seit längerer Zeit praktisch vollkommen beschwerdefrei war.

Denn das sollte man in einem derartigen Fall niemals vergessen.

Gekommen ist die Patientin als schwerer CMD Fall mit einer Vielzahl ganz ausgeprägter Beschwerden.

 

Zurück