Rekonstruierte CMD-Patientin aus Brandenburg zur okklusalen Kontrolle
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Fangen wir mit den positiven Dingen an:
Die Okklusion ist stabil und die statische Okklusion dicht am Rande des technisch machbaren.
Das Problem liegt für die Patientin in einem Gefühl, das man schlecht dartsellen kann, weil es begrifflich schwer zu fassen ist.
Nach insgesamt ca. eineinhalb Stunden scheint das Problem gefunden.
Es gibt um ein kleine Kante an Zahn 23, genauer gesagt an Vollkermaikkrone 23, die nach außen hin keinen besonderen Eindruck hinterlässt.
Für die Patientin hingegen eine geradezu martialische Herausforderung.
Die Kante wird mehrfach minimals abgegratet. Anders kann man es nicht nennen und die Patientin empfindet eine sprürbare Erleichterung ihrer "Beschwerden".
Was kann man un daraus schließen?
1. Bei der Patientin liegt eine außergewöhnliche okklusale Sensibilität vor.
2. Es handelt sich nicht um eine Okklusale Dysästhesie, denn es gelingt, unter Änderung der okklusalen Verhältnisse eine Veränderung der Beschwerden zu bewirken.
3. Nur weil der Bhandler sich das alles nicht vorzustellen vermag, bedeutet das noch lange nicht, dass das Problem nicht existiert.
In der Qunitessenz kommt man als langjährig Tätiger zu der Feststellung, dass es Dinge im Bereich der Okklusion gibt, die äußerst schwer zu greifen sind, aber eben destotrotz sehr wohl existieren.
Man kann darüber diskutieren, am Ende zählt, was der Patient sagt unde nicht die "Schulmeinung" des Zahnarztes, der mit demProblem konfrontiert ist.
Das wissen aber wiederum nur die, die sich mit derartigen Patienten beschäftigen und nicht nur schlaue Volksrede halten, wie es in unserer Gesellschaft inzwischen üblich geworden ist.
Hinzu kommt, dass die Patientin erhebliche Probleme mit ihrer Beihilfestelle hat, die nicht begreifen will, dass es sich hier um keinen normalen Zahnfall handelt, sondern um ein komplexes Problem, in dem die private Restkostenversicherung bereits zwei Gutachten hatte erstellen lassen, die Behandlungsindikation und Umfang zweimal nacheinander bestätigten.
Nun lässt die Beihilfe ein neues Gutachten erstellen, dessen Sinn bisher im Dunkel liegt.
Das alles sind die Symptome eines dysfunktionalen Systems, indem die bürokratische Abarbeitung eines zahnärztlich funktionellen Behandlungsfalles länger dauert, als die dazugehörige medizinische Behandlung.
Man möchte lachen, denn genau das Gleiche hat der Verfasser dieses BLOGs vor ca. 20 Jahren mit der Behandlung einer anderen Beamtin im selben Bundesland erlebt.
Während sich die Öffentlichkeit und die dafür zuständigen Politiker mit den vermeintlichenProblemen der Gen-Z beschäftigt sind die Berufstätigen mit den alltäglichen Problemen einer Staatsbürokratie belastet, die oftmals ans regelrecht Schwachsinnige grenzt.


