Rekonstruierter CMD Patient aus Schleswig zur Besprechung

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Was ist passiert?

Der Patient hat auf einem Formular ein falsches Häkchen gesetzt!

Irgendwie scheint das heute das Thema in diesem BLOG zu sein.

Bei der Frage auf einem Papierbogen, ob der Patient einen Behandlungsfehler vermutet.

Das wiederum hat dazu geführt, dass die zuständige Beihilfestelle davon ausgeht, dass hier ein Arzt in der Vorbehandlung einen Fehler gemacht haben müsse, und man sich nun von diesem das Geld für diese extrem umfangreiche Behandlung zurückholen könne.

Nun hört sich das ja erst einmal recht plausibel an. Die Realität hingegen ist dann schon etwas komplexer.

Natürlich ist es bequem zu glauben, wenn vermeintlich etwas schief gelaufen wäre, müsse es dafür auch einen Schuldigen geben. Dass bei diesem Patienten über viele Jahre hinweg etwas schief gelaufen ist, wer wollte daran zweifeln?

Es ist manchmal auch so, dass dafür Behandlungsfehler verantwortlich sind, aber oftmals eben auch nicht. Auch dann, wenn etwas offensichtlich schief läuft.

Entscheidungen in unserem Leben hängen immer von mehreren Parametern ab.

Hier zum einen vom Können des Arztes und dessen behandlerischer Befähigung!

Aber eben auch vom Patienten und dessen Wünschen und Möglichkeiten.

Dann nicht zu vergessen, von den Auffassungen der Kostenträger!

Und so wenig jeder Arzt ein verkappter Nobelpreisträger ist, so wenig ist jeder Patient willens und auch in der Lage notwendige medizinische Behandlungen an sich durchführen zu lassen.

Was Versicherungen dazu beitragen können Sie gerade heute hier lesen.

Wenn dann das Kind in den Brunnen gefallen ist, scheint es immer ganz leicht den vermeintlich Schuldigen zu identifizieren. Nämlich den Arzt!

Ist ja bequem.

Dass der vielleicht getan hat, was er konnte, aber eben bei diesem Patienten auch nicht erkannt hat, dass man vielleicht mehr hätte tun müssen, als man getan hat oder zu tun in der Lage war ist das eine!

Dass der Patient vielleicht dachte: "Lass den Arzt mal reden, mich trifft das sowieso nicht", ist das andere.

Im Nachhinein ist aber oftmals nur schwer aufzuklären, wie es genau gewesen ist, damals vor sieben Jahren!

Es ist wie im Leben. Es gibt die, die wirklich krassen und belegbaren Fehlentscheidungen, die man dann auch nachträglich greifen kann.

Oftmals sind es aber eine Vielzahl kleinerer Prozesse, jeder für sich gesehen, harmlos, die dann am Ende zu einem großen Fiasko führen. Nur wer will sich dann hinstellen und den Finger auf einen einzelnen Behandler richten, der etwas getan hat, was vielleicht nicht wirklich super war, aber eben doch vertretbar.

Daraus dann aber einen Behandlungsfehler konstruieren zu wollen, geht dann doch am Thema vorbei und genau das hat der Beihilfesachbearbeiter, der diesen Fall betreut, dann heute auch erfahren.

Der Beschwerdelevel des Patienten liegt bei 0,2.

 

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