Versorgung für CMD-Patienten aus Neumünster geht voran

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Das ist der aktuelle Stand der Behandlung.

Im Oberkiefer wurden die beiden endständigen Pfeilerzähne entfernt und ein Knochenersatzmaterial "in" die Kieferhöhle eingebracht, mit der Zielsetzung der Neubildung von Knochen.

Erwähnenswert ist noch, dass die beiden Oberkieferimplantate hier im CMD CENTRUM KIEL gesetzt wurden und seit nunmehr 15 Jahren in situ sind und auch weitr genutzt werden können, während 6 andere Implantate im Unterkiefer, die allesamt von kieferchirurgischer Seite implantiert worden sind, inzwischen alle entfernt werden mussten.

Insgesamt 5 Jahre lang hat diese dauerprovisorische, wenn man so will "All-on-4-Versorgung" im Oberkiefer dem Patienten die Möglichkeit eröffnet ein halbwegs normales Leben zu führen und zu arbeiten.

Dann kommt hier leider wieder ein Gutachter aus Ahrensburg ins Spiel, der eine sachgerechte Versorgung des Patienten seit Jahren verhindert hat. Dieser Sachverständige ist von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bestellt und wollte noch vor wenigen Jahren, dass im Oberkiefer des Patienten Seitenzähne mit Kronen versorgt werden, die schon kurze Zeit nach der Erstellung seines Gutachtens allesamt entfernt werden mussten.

Über 5 Jahren hinweg war der Patient mit einer dauerprovisorischen Versorgung im Oberkiefer versorgt, in der sich auf eine implantatgestütze Brückenversorgung in der Oberkieferfront, jeweils eine Seitenzahnbrückenversorgung beweglich eingehängt wurde.

Diese Seitenzahnbrückenversorgungen wurden jetzt problemlos entfernt, um die Zähne  16 und 26 zu entfernen und ein neues Knochenlager für vier weitere Implantate im Oberkiefer zu schaffen, so dass am Ende im Oberkiefer 6 Implantate und im Unterkiefer 4 Implantate zur prothetischen Versorgung zur Verfügung stehen werden.

Es gehört dann zu den Details einer derartige Geschichte, dass die DEBEKA diese Oberkieferseitenzahnversorgungen nur als dauerprovisorische Versorgungen abgerchnet sehen wollte, als nicht einmal für den halben Gebührenwert einer definitiven Versorgung. Das Ganze obwohl eine definitive Brückenversorgung in der Sozialversicheurngszhnheilkunde, á la AOK gerade e3inmal 2 Jahren Gewährleistungsanspruch gehabt hätte und damit deutlich besser honoriert, als die hier erbrachte dauerprovisorische Versorgung des Patinten, die insgesamt 8 Jahren in Funktion im Munde des Patienten war und vermutlich immer noch wäre, wenn die Kostenträger nicht inzwiswchen einer sachgerechten Versorgung des Patienten zugestimmt hätten. Das widerum lag u.a. daran, weil die Beihilfe einen kammerbestellten Gutachter mit einer Beurtilung beauftragt hatte, nach dessen Auffassung die Zähne des Oberkieferseitenzahnberichs noch heute im 'Munde des Patienten auffindbar sein müssten.

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