Wie immer vor dem Urlaub...
10105

Der Patient hatte das Gefühl ein Implantat sei locker.
Knapp daneben. Ein langjährig wurzelgefüllt versorgter Kronenzahn gibt seinen Geist auf.
Die Krone ist gut, nur leider nicht mehr der gefüllte Wurzelstumpf darunter.
Nun wird es richtig interessant, weil sich in den diversen Überlegungen einer sinnvollen Versorgung herauszustellen scheint, dass die eindeutig bessere Versorgung kostentechnisch die günstigere ist.
Ein Versuch der Erklärung.
Es geht um Zahn 22.
Daneben steht ein wurzelgefüllter und erhaltungswürdiger Zahn 23
Daneben andererseits Implantat 11, das im Rahmen einer Brückenversorgung in den ersten Quadranten hinein reicht.
Welche Versorgungmöglichkeiten bestehen nach der Entfernung Zahn 22?
- Ein herausnehmbare Teilprothese. Kommt für den Patienten nicht in Frage
- Eine Anhängerbrücke mit Brückenglied 22 an Implantat 21. Kann man bei einem Implantat in diesem Bereich machen! Problem: Gibt keinen Regelversorgungszuschuss, weil nach Kasse zwei Pfeilerzähe bei einer derartigen Konstruktion benötigt werden. Das geht aber nicht, weil Implantat 11 in eine Brückenversorgung eingebunden ist, die dann auch erneuert werden müsste.
- Ein Brückenversorgung von Implantat 21 auf Zahn 13: Schlecht, weil Zahn 13 beweglich und Implantat 21 unbeweglich im Knochen verankert ist.
- Die sinnvollste Variante: Interimsversorgung 22 mit einer herausnehmbaren Teilprothese und nachfolgender Insertion eines Implantates und einzelversorgter Implantatkrone auf dem neu zu versorgenden Implantat 22.
Jetzt wird es aber erst richtig interessant. Wenn ein GKV Patient ein Implantat erhält, bekommt er in der Erstversorgung keinen Regelzuschuß für eine Kronenversorgung.
Bei der Zweitversorgung wird dann aber das Implantat wie ein eigener Zahn eingestuft. Kann man nicht verstehen, muss man nicht verstehen.
Nun kommt es aber zu folgender kurioser Situation. Da der Patient in der Zweitversorgung seinen Regelversorgungskostenzuschuß nicht danach erhält, was medizinisch sinnvoll ist, dürfte der Patient einen Zuschuss für eine Brückenversorgung von Implantat 21 auf Zahn 23 erhalten.
Somit dürfte die Implantatinsertion 22 mit nachfolgender Krone drauf für den Patienten nicht nur die bessere, sondern vor allem auch die finanziell günstigere Version darstellen, denn die gleichsam denkbare Versorgung nur des Implantats 21 mit einem Freiendbrückengliedanhänger 22 stellt wiederum keine Regelversorgungsvariante dar, da hierzu zwei nebeneinanderliegende Zähne einbezogen werden müssten. Dass es prinzipiell sinnvoll sein kann einen einzelnen Frontzahn mit einem Brückenglied zu versorgen ergibt sich aus der Indikation einflügeliger Adhäsivbrücken im Frontzahnbereich und zwar auch nur dort.
Zu einer regelversorgungskonformen Freiendbrückenversorgung im Frontzahnbereich müsste dann aber auch Implantat 11 mit eingbezogen werden, das aber wiederum in eine Brückenversorgung des ersten Quadranten eingebunden ist.
Wenn man so will entsteht hier der Effekt einer Dominosteinkette.
Nun muss man bei derartigen Überlegungen immer auch im Hinterkopf haben, dass Implantate nicht einfach so, wie eigene Zähne mit neuen Kronen versorgt werden können, sondern dazu immer weitere Implantataufbauteile benötigt werden und die kosten wiederum richtig Geld und auch noch Zahnarzthonorar!
Obwohl hier nur ein Zahn verloren geht, entstehen eine Vielzahl von Überlegungen, wie das Problem zu lösen sein könnte. Dabei gibt es nicht nur medizinische, sondern auch wirtschaftliche und prognostische Überlegungen, die selbst in einem derart kleinen und überschaubaren Fall anzustellen sind.